Das Verfahren wegen Beleidigung II

 

12.12.2015

polizei neustadt

Jetzt ermittelt das Polizeirevier Titisee-Neustadt. Da wird auch mit allen Mitteln geschafft. Ich soll am 29.10.2015 im Pp Löffingen eine Beleidigung begangen haben, obwohl ich gar nicht am „Tatort“ war. Wenn ich das sage, dann kann man es auch glauben :

zuverlässigkeitsüberprüfung

 

Immerhin war beim Schreiben vom Polizeirevier Neustadt auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung und der Hinweis, dass man eine schriftliche Stellungnahme abgeben kann, ohne sich von speziell geschulten Leuten in die Mangel nehmen lassen zu müssen …

pölizei neustadt2

Beim Schreiben des Polizeirevier Löffingen vom 14.08.2015 fehlt dieser Hinweis.
Ich folgere daraus, dass der Polizeiposten Löffingen gegen die gesetzlichen Bestimmungen des  § 136, 163a StPO verstossen hat. Ich bin noch am überlegen, ob ich das zur Anzeige bringen soll. Vielleicht lasse ich es auch. Sonst werden sie noch wütender. Und es kann ja schliesslich jeder mal was „vergessen“ …

§ 163a

 

Ich habe das geantwortet:

separatew blatt

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