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Diese Internetseite  diente dem Verfasser jahrelang zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und sonstigen Unterlagen in seinem Rechtsstreit mit der Stadt Löffingen.   –> Hintergrund lesen 
Nebenbei sind auch eine ganze Reihe satirischer Beiträge entstanden, die dem Verfasser in mehreren Verfahren 130 Tagessätze wegen Beleidigung eingebracht haben. Eben weil sie so teuer waren, sollen sie nicht dem Vergessen anheim fallen. Alle Verfahren wegen Verleumdung und übler Nachrede wurden eingestellt, da „Tatsachenbehauptungen hinzunehmen sind“. Der geneigte Leser kann sich hier auf die Suche nach den entsprechenden Stellen machen, denn sie sind alle noch vorhanden. Viel Vergnügen und lasst euch bloss nix gefallen !!

 

Der härteste Satire-Blog der Welt

best of  –  most hits


Der Urlaub auf dem Planeten Mongo

Es war einmal … ein Universum mit vielen Planeten. Auf den Planeten war es üblich, dass man von Zeit zu Zeit mal Urlaub auf einem anderen Planeten macht und von dort ein paar Fotos mit nach Hause bringt …   –-> weiterlesen

 

 


Gemeinderat und Gruppensex

Bei einer Gemeinderatssitzung wird es zugehen wie immer, wenn Männlein und Weiblein sich zu einem Treffen verabreden: erst wird ein Haufen belangloses Zeug gequatscht, dann werden ein paar Cognac gesoffen und dann wird gefickt …
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                                   Im Amtsgericht zu Bethlehem
 
Eigentlich hätte es einem gewissen Josef im Jahre 0 klar sein müssen, dass er sich in den Sichtbereich der Planer von Bethlehem begibt … –> weiterlesen
 

 

 


Gerichtskunde in Leichter Sprache

Hallo Leser, du bist  auf der Internetseite „Löffingen macht platt“. Heute findest du hier Informationen in Leichter Sprache. Ich hoffe, du kannst mich nach diesem Text in Leichter Sprache besser verstehen …  –> weiterlesen

 

 


Asyl total

Das Wandern ist des Menschen Lust, und seit dem neuen Migrationspakt reicht bereits das Klima als Grund, um sich auf Wanderschaft zu begeben an einen Ort, wo angenehmere Bedingungen herrschen. Es ist ein Prinzip der Physik und des globalen Kommunismus, dass wenn man zwei nebeneinander stehende Behälter, von denen einer leer und der andere randvoll mit Flüssigem ist…         –> weiterlesen

 

 


Die Blumenquäler

Es gibt eine ganze Reihe von Menschen, die einen Raubtierhof wie den in Löffingen für Tierquälerei halten und sich tierisch drüber aufregen. Aber das ist mir zu kurz gesprungen. Mich regt schon die in Löffingen allgegenwärtige Blumenquälerei auf …    –> weiterlesen

 

 

 


 Yoga für Administranten

Namaste, lieber Administrant oder Abnicker ! Schön, dass du wieder beim Yoga für Administranten mit dabei bist. Wir wollen wieder mal ein bißchen meditieren und Atemübungen machen, damit es vorwärts mit dir geht …  –> weiterlesen

 

 

 


Die Umvolkung

Umvolkung ist eine der normalsten Sachen auf dieser Welt. Man muss nur mal die Bauern oder Imker fragen. Umvolkung gehört zur Geschichte der Menschheit, so wie der Islam zu Deutschland und die Tomate zu Löffingen gehört.    –> weiterlesen

 

 

 


Deutschland sucht die Super-Ratte

LÖFFINGEN. Ausgerechnet in der letzten  Gemeinderatssitzung vor Weihnachten ist es zu einer offenen Konfrontation zwischen Bürgermeister, Stadtbaumeister und Gemeinderat gekommen->weiterlesen

 

 

 


Welcome in Tomatistan !!
 
Dear Asylant, I hope you can a little bit English so as I. Now you are in Tomatistan. CONGRATULATIONS !!  I want to give you some very important tips for your integration …   –> weiterlesen

 

 

 


Trotz der Wahl gewählt
 
Dieser Beitrag könnte die härteste Satire der Welt sein, aber  er ist gnadenlose Löffinger Realität … –> weiterlesen
 
 
 
 
 
 

Der Sonnenwinkelkönig
 
Es war einmal … ein kleines Königreich hinter den hohen schwarzen Bergen bei den vier Zwergen … –> weiterlesen
 
 
 
 
 
 

Shakespeare`s King Norbert and MacBehnke
 
William Shakespeare ist wirklich ein Pfundskerle, denn er lässt in seinem neuesten Werk auch andere Geistesgrössen wie Goethe, Paulchen Panther oder Norbert Brugger zu Wort kommen –> lesen

 

 

 


Die Rosenstiel`sche Unschärferelation

Quantenphysik ist genau das Richtige für alle, die wo gern denken tun. Nur wie bringt man Quantenphysik Leuten nahe, die einen Ofen kilometerweit von einem Haus aufstellen und …–> weiterlesen

 

 

 


Capra tomatistanis administrantii
 
Wer sich schon eine Weile mit den Administranten von Tomatistan beschäftigt hat, den schockt nix mehr. Nicht mal so ein Foto. Kühl bis ans Herz und mit der Gefasstheit eines Wissenschaftlers und Forschers nimmt er einen weiteren Abgrund menschlichen Verhaltens zur Kenntnis …  –> weiterlesen
 
 
 

Der 30. Dialog des Platon
 
Wenn ich grade mal nicht arbeite oder Pornos schaue oder Blödsinn im Internet schreibe, dann lese ich am liebsten einen der Dialoge des Platon. Insgesamt gibt es 29 davon …    –> weiterlesen

 

 

 

 


Die Wanderhure
 
Schon im Mittelalter gab es Personen, die von Stadt zu Stadt zogen, um ihre Dienste anzubieten. So lange es sich um ehrbare Arbeiter und Handwerker handelt, gab und gibt es daran ja auch nix auszusetzen.
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Prof. Grzimeks Tierleben
 

Guten Abend, meine lieben Freunde zuhause an den Bildschirmen !! Ich begrüsse Sie ganz herzlich zu einer weiteren Sendung, in der ich wie immer versuchen werde … –> weiterlesen

 


 
 
 
 
 
 
 
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15 Kommentare auf “Startseite

  1. Uli nachfolgend mal eine aufstellung von ungültigen gesetzen,wenn du noch mehr bracuhst bitte melden,übrigens wir haben hier keine staatlichen gerichte § 15 des gerichtsverfassungsgesetzes GVG wurde bereits 1950 gelöscht,wir haben auch keine beamten im land alles tarifangestellt,urteil bvl kann ich liefern
    BRD erloschen durch löschen artikel 23 GG und abmeldung bei der uno durch genscher damals
    Lug Betrug und Abzocke eines ganzes Volkes

    Ungültige Gesetze: GVG, ZPO, FGO, FamFG, AO 1977, UStG, JBeitrO
    Veröffentlicht am 25. Juli 2018

    Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland am 23.05.1949 wurde dem einfachen Gesetzgeber aber auch den Gerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht per Rechtsbefehl gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG der Auftrag erteilt, mit dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages am 08.09.1949 nur noch solches Recht ( einschließlich der einfachen Gesetze ) fortgelten lassen zu dürfen, das mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist.
    Gleichzeitig sind Bundes- und Landesgesetzgeber seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes gemäß Art. 19 Abs. 1 GG gezwungen, jede einfachgesetzliche Einschränkung eines Freiheitsgrundrechtes namentlich unter Angabe des Artikels im einfachen Gesetz zu nennen. Erfüllt ein einfaches Gesetz diese zwingende Gültigkeitsvorschrift nicht, so ist das komplette Gesetz mit dem Tage seines Inkrafttretens ungültig, alle auf einem wegen des verletzten Zitiergebotes gemäß Art. 19 Abs. 1 GG ungültigen einfachen Gesetze basierenden Verwaltungsakte und Gerichtsentscheidungen sind ebenfalls ungültig bzw. werden als nichtig tituliert. Sie genießen keine Rechtswirksamkeit und sind daher von ihrem jeweiligen Adressaten auch nicht zu beachten. Rechtsfolgewirkungen löst weder ein solcher Verwaltungsakt noch eine solche Gerichtsentscheidung aus.
    Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FamFG ), die Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz ( UStG ) sind derzeit ungültig, weil sie alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen.
    Der parlamentarische Rat hat als das verfassungsgebende Organ dem einfachen Gesetzgeber hinsichtlich der einfachgesetzlichen Zitierpflicht gemäß Art. 19 Abs. 1 GG keinerlei Ermessenspielraum gegeben, Art. 19 Abs. 1 GG ist ein Rechtsbefehl, der zwei Mal das Befehlswort “muss” enthält. Art. 19 Abs. 1 GG lautet seit dem Inkrafttreten des GG wie folgt:
    “Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.”
    Am 10.02.1953 hat der 1. Senat des BverfG in seiner Entscheidung – 1 BvR 787/52 – BVerfGE 2, 121ff zum Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG wie folgt ausgeführt:
    „Allerdings ist in § 81 StPO das Grundrecht der persönlichen Freiheit – Art. 2 GG – nicht ausdrücklich bezeichnet, während nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ein Grundrecht, wenn es durch Gesetz eingeschränkt wird, unter Angabe des Artikels genannt werden muss. Dieses formelle Erfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, hat jedoch nach Sinn und Zweck der Bestimmung nur für die künftige Gesetzgebung Geltung (vgl. hierzu Bonner Kommentar zum GG, 1950, Anm. II 1 ff zu Art. 19).“
    Wer nun aber glaubt, dass die einfachen Gesetze, die bis heute nicht dem zwingenden Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 GG genügen, alle vorkonstitutionell seien und somit dem Zitiergebot des Grundgesetzes ausdrücklich nicht genügen müssten, der irrt.
    Das BverfG hat mit seiner Entscheidung BverfGE 8, 210 vom 23.10.1958 festgestellt, dass die Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) nicht vorkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 ist (BVerfGE 2, 124 ).
    Mit dem 2. Leitsatz derselben Entscheidung hat das BverfG dem einfachen Gesetzgeber erklärt, dass Artikel 6 Abs. 5 GG einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber enthält und dass dieser die Verfassung verletzt, wenn er es unterlässt, den Verfassungsauftrag in angemessener Frist auszuführen. Der 2. Leitsatz lautet:
    2. Art. 6 Abs. 5 GG enthält einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeber; dieser verletzt die Verfassung, wenn er es unterlässt, den Verfassungsauftrag in angemessener Frist auszuführen.
    Gemäß § 31 Abs. 1 BverfGG sind alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Behörden und Gerichte an die Entscheidungen des BverfG gebunden. Es soll ausdrücklich nochmals auf die Bindungswirkung der Entscheidung BVerfGE 19, 377 vom 20. Januar 1966 hingewiesen werden. Die Entscheidung lautet:
    „Aber auch in anderen Fällen entfalten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG eine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung, insofern die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten und Behörden in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen.”
    Artikel 19 Abs. 1 GG enthält ebenso wie Art. 6 Abs. 5 GG einen den einfachen Gesetzgeber bindenden Auftrag. Ebenso verletzt der einfache Gesetzgeber die Verfassung ( das Grundgesetz ), wenn er es unterlässt, seinen Verfassungsauftrag gemäß Art. 19 Abs. 1 GG einfachgesetzlich auszuführen.
    Das Zitiergebot stellt eine grundgesetzlich zwingend durch den Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zu beachtende Gültigkeitsvorschrift dar. Das Wort „muss“ hat Befehlscharakter, eröffnet keinen Ermessenspielraum und ist keiner späteren richterlichen Auslegung zugänglich.
    „Das Grundgesetz bezweckt in seinem grundrechtlichen Teil gerade auch den Schutz des einzelnen vor einer übermäßigen Ausdehnung der Staatsgewalt. Eine Beschränkung der durch das Grundgesetz gewährleisteten Freiheitsrechte kann deshalb nur insoweit für zulässig gehalten werden, als es der Grundgesetzgeber ausdrücklich bestimmt hat. Weitergehend als die Weimarer Verfassung bindet das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 3 Gesetzgebung und Verwaltung an die institutionelle Garantie der Grundrechte. Nach Art. 19 Abs. 1 GG kann ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nur eingeschränkt werden, soweit dieses im Grundgesetz selbst vorgesehen ist. Es würde dem Sinn der Art. 1 Abs. 3 und 19 Abs. 1 GG widersprechen, eine solche Einschränkung im Wege der Auslegung nachzuholen.“ (BVerwGE 1, 303 – “Sünderin”-Fall )
    Das BverfG hatte mit seiner Entscheidung BverfGE v. 7.10.2003, 2004 I 124 – 1 BvR 10/99 –die Zivilprozessordnung in der Fassung die bis zum 31.12.2001 galt, mit dem Rechtstaatsprinzip für unvereinbar einklärt.
    Daraufhin wurde die ZPO 2005 durch den einfachen Gesetzgeber vollständig neu gefasst und neu verkündet, nachdem sie bereits 1950 durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 455) vollständig in den Herrschaftsbereich des nachkonstitutionellen Gesetzgebers gelangt war. Damit hätte die ZPO gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG den zwingenden Gültigkeitsvorschriften ( Zitiergebot ) genügen müssen. Dieses hat der einfache Gesetzgeber bis heute unterlassen. Nach einfacher Prüfung schränkt die Zivilprozessordnung in der Fassung vom 05.12.2005 die Grundrechte aus Art. 2.1 GG, Art. 2.2 GG, Art. 6 GG, Art. 13 GG, Art. 14.1 GG ein. Dieses geschieht z.B. in den §§ 739, 740, 758, 758a, 759, 801, 808, 882h, 883, 888, 890, 901, 915, 915c, 918 ZPO. Die ZPO ist damit ein im Sinne des Artikels 19 Abs. 1 GG ungültiges Gesetz und entfaltet somit auch keine Gesetzeskraft.
    Auch die AO 1977 missachtet das zwingend sich aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ergebende Zitiergebot wegen grundrechtseinschränkender Eingriffe in das Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ).
    Dazu soll folgender Rechtssatz aus der Entscheidung des BverfG BVerfGE 49, 252ff vom 10.10.1978 – 1 BvR 475/78 angemerkt werden:
    „Bei der Zwangsversteigerung wird durch staatliche Gewalt in das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentum des Schuldners eingegriffen.“
    Zwar wird im § 413 AO grundsätzlich das Zitiergebot aus Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG beachtet, jedoch nicht im Hinblick auf Einschränkungen des Grundrechts aus Artikel 14 Abs. 1 GG. Die Vorschrift des § 413 AO lautet:
    „Die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person ( Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes ), des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses ( Artikel 10 des Grundgesetzes ) und der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 des Grundgesetzes ) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.“
    Da der sechste Abschnitt der Abgabenordnung 1977 ( Vollstreckung, §§ 249 ff ) durchweg Einschränkungen des Eigentums beinhaltet, hätte auch das Grundrecht aus Artikel 14 Abs. 1 GG zitiert werden müssen. Diese Unterlassung führt zur Ungültigkeit des gesamten Gesetzes.
    Im zum 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG werden die Grundrechte gemäß Artikel 2.1 GG ( das Recht auf freie Selbstbestimmung ), Art. 2.2 GG ( Freiheit der Person, Körperliche Unversehrtheit ), Art. 6 GG ( Ehe und Familie ), Art. 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ), Art. 14 Abs. 1 GG ( Recht auf Eigentum ) einfachgesetzlich nach Maßgabe des Gesetzes eingeschränkt, ohne dass jedoch dem Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG ( Zitiergebot ) genügt wird. Dieses geschieht beispielsweise in den §§ 35, 89, 90, 91, 94, 95, 96, 96a, 119, 120, 210, 280, 283, 284, 297, 321, 322, 326, 358, 388, 389, 413, 420 FamFG. Das Gesetz hat damit keine Gesetzeskraft erlangt, das FamFG ist ungültig. Das FGG ist am 31.08.2009 außer Kraft gesetzt worden und kann somit keine Wirkung mehr entfalten.
    Bleibt schließlich festzustellen, dass ebenso das GVG sowie die FGO zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte einschränken, der Gesetzgeber jedoch bis heute sich seiner aus dem Rechtsbefehl gemäß Art. 19 Abs. 1 GG Verpflichtung, die eingeschränkten Freiheitsgrundrechte im GVG und der FGO namentlich unter Angabe des Artikels zu zitieren systematisch entzieht.
    Zur weiteren Erhellung wird die Entscheidung des BverfG vom 27. Juli 2005 in 1 BvR 668/04 wie folgt zitiert:
    Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG muss ein Gesetz dasjenige Grundrecht unter Angabe seines Artikels benennen, das durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes eingeschränkt wird.
    Das Zitiergebot findet Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 64, 72 ).
    Die Verletzung des Zitiergebots bewirkt die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 5, 13 ).“
    Erinnert werden soll an dieser Stelle auch an die Entscheidung BVerfGE 55, 100 des BverfG, in der es heißt:
    „Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist. Davon hat die Rechtsprechung nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung der Verfassungswidrigkeit blieben.“
    ~ ~ ~ ~ ~
    Die Justizbeitreibungsordnung ist auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) am 01.04.1937 in Kraft getreten.
    Bei der Justizbeitreibungsordnung handelt es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung. Gemäß Artikel 123 Abs. 1 GG gilt Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
    „Im Widerspruch zum GG stehen alle zu Eingriffen in Grundrechte ermächtigende Normen früheren Rechts, die nicht formelles Gesetzesrecht sind ( Art. 19 Abs. 1 Satz 1, § 104 Abs. 1 ) sowie auch alle eingriffsermächtigenden „Gesetze“ der nationalsozialistischen Zeit, die in dem Verfassungskonglomerat des sogenannten Dritten Reiches – „nachdem im neuen Reich… Gesetzgebung und Exekutive in der Hand des Führers vereinigt worden sind, hat der Begriff des „formellen Gesetzes“ seinen Sinn verloren“. ( Bonner Kommentar zum GG zu Artikel 123 Abs. 1, Ausgabe 2009 )
    In der zur Zeit angewendeten Fassung der Justizbeitreibungsordnung sind die darin enthaltenen gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG zitierpflichtigen Grundrechtseinschränkungen nicht im Sinne von Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG benannt. Somit ist diese Verordnung auch aus diesem Grunde ungültig.

  2. echtslage in unserem land

    Warum es NICHT möglich ist in der „BRD“ Recht zu bekommen! Und ein Dialog mit dieser Pseudo Justiz völlig sinnlos und umsonst ist! Es gilt Privathaftung gemäß § 823/839 BGB! Auch eine freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) kann KEINE Staatshaftung herstellen, weil niemand einer freiwilligen Gerichtsbarkeit zustimmen muß! Das deutsche Volk ist der höchste Souverän und NUR das deutsche Volk darf deutsches Recht anwenden, aber NICHT die Firmenstruktur „BRD“, respektive „BRD-Finanzagentur GmbH“!http://www.nationales-wissen.de Jörg Erdmannsky geratop2000@online.de Tel: 02338-617100 und 02338617050 und 0175-1611191 (Juni 2009) Aus der CD ROM“Rechtslage in Deutschland“für 10 € beim Verleger (siehe Titelbild)1 von 26Bitte besonders Seite 15 und 16 beachten!
    Staatsaufbaumängel – Gerichte sind Gewerbebetriebe !!! weitergeleitete Info bitte alles genau lesen–bitte lesen und weiterleiten aufwachen und handeln – Laßt Euch nicht weiter verdummen. steht auf, befreit Euch der Lügen! ——– Original-Nachricht ——– Datum: Fri, 3 Apr 2009 09:19:41 +0200 Von: „RSV.INFO B.J.Fischer“ Betreff: Fw: Gerichtsbarkeiten sind Gewerbebetriebe Zur Kenntnisnahme und Weiterleitung. Die Staatsaufbaumängel wurden durch die Alliierten erkannt und man hat der BRD-Verwaltung den bundes-gesetzlichen Handlungsspielraum entzogen. Seitdem ist alles juristischer Trickbetrug mit arglistischer Täuschung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Da sich seit dem Putsch der Regierungsvertreter der DDR und der BRD 1990 gegen das Deutsche Volk selbiges nicht entsprechend dem Protokoll des Potsdamer Abkommens (Dreimächtekonferenz von Berlin) vom 02.08.1945 gerührt hat, haben die Alliierten wiederholt die notwendige Initiative ergriffen und das 1. Bundesbereinigungsgesetz Art. 14, 49 u. 67 (1. BMJBBG, BGBl Teil I Nr. 18, S. 0866 vom 19. April 2006) sowie das 2. Bundesbereinigungsgesetz Art. 4 (2. BMJBBG veröffentlicht im BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007) über den Bundestag für das Personal der Bundesrepublik Deutschland und die Bewohner des Vereinigten Wirtschaftsgebietes gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft auch Sie ! In den letzten zwei Jahren fanden gravierende Gesetzesänderungen statt. Welche Auswirkung hat das für Sie im täglichen Leben? Welche Folgen hat z. B. die Aufhebung des Grundgesetzes Art. 34 [Staatshaftung]? Wie sind Sie davon unmittelbar betroffen? Welche Folgen hat die Aufhebung von Art. 101 [Gesetzlicher Richter] des Grundgesetzes? Welche Folgen hat die Aufhebung von § 15 [Die Gerichte sind Staatsgerichte] des BRD-GVG? 2. BMJBBG Art. 4 § 3 Folgen – Bundesgesetzblatt vom 23.11.2007 Seite 2614 Aufhebung Bundesrecht – Löschung der Einführungsgesetze und Geltungsbereiche von GVG, StPO und ZPO (1. BMJBBG, BGBl Teil I Nr. 18, S. 0866 vom 19. April 2006) und Aufhebung Besatzungsrecht, soweit es nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden ist und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den Artikeln 73, 74 und 75 GG zuzuordnen war (2. BMJBBG insb. Art. 4 veröffentlicht im BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007), ausgenommen das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 Wozu dann immer noch laufend neue Gesetze, wenn der „Staat“ sich nicht einmal mehr an die bisherigen hält? Aus der CD ROM“Rechtslage in Deutschland“für 10 € beim Verleger (siehe Titelbild)Seite 2 von 26Bitte zum Selbstschutz besonders Seite 15 und 16 beachten
    Rechte der Besatzungsmächte bleiben erhalten! Besatzungsrecht gilt: Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD-Justizwesen (Art. 92 -104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die „öffentlich-rechtlichen“ Regelungen.Es ist eine Offenkundigkeit, daß die entscheidenden BRD-Gesetze in Deutschland, wie Grundgesetz, GVG, StPO und ZPO keine gültigen Staatsgesetze sind und auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, daß die Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind und auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, daß die Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter mehr sind, sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können. Die kritiklose Staats- oder besser Obrigkeitshörigkeit (BRD ist ja kein Staat), die fehlende Ethik und die Mißachtung von Logik und Vernunft sind bis heute für die deutsche Justiz charakteristisch. Die mangelhafte Achtung des Rechts und die fehlende intellektuelle Redlichkeit ist nur durch die Wurzeln im „Führerstaat“ zu erklären. Henryk Broders Charakterisierung der Justizangehörigen als „Freislers Erben“ ist leider heute weitgehend berechtigt. Der Gedanke fairer Gerichtsverfahren und wirksamer Gewaltenteilung durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten ist der deutschen Justiz sowie der deutschen Bevölkerung bis heute weitgehend fremd geblieben. Neutralität der Judikative ist in der BRD-Verwaltung nicht mehr gegeben. Die BRD-Verwaltung bestimmt, was Recht und was wahr ist, und achtet dabei weder Gott noch den Menschen! „Es gibt Möglichkeiten, solche Auswüchse kreativ zu bekämpfen. Kleine, menschliche Fehler. So können sich ein paar Polizisten im Beisein eines „Verdächtigen mit Migrationshintergrund“ darüber unterhalten, wie großartig eingerichtet und wie schlecht gesichert die Wohnung eines unliebsamen Richters doch ist. Mit dreimaliger Wiederholung der Adresse, damit der Herr Verdächtige sich diese auch wirklich merken kann. Sollte eine Claudia Roth oder ein Jürgen Trittin eine Rede halten, dann bleibt dummerweise das Fahrzeug der Polizisten, die den Auftritt schützen sollen, mit einer Motorpanne liegen. Und sollten ein paar zugewanderte Kulturbereicherer die Redaktionsräume der Hamburger MobbingPost aufräumen, schickt die Leitstelle das Überfallkommando in der Aufregung zum Gebäude der Bild am Sonntag. Es gibt doch nun wirklich zahlreiche Möglichkeiten, solche Aus der CD ROM“Rechtslage in Deutschland“für 10 € beim Verleger (siehe Titelbild)Seite 3 von 26Bitte zum Selbstschutz besonders Seite 15 und 16 beachten
    Aggressionen zu lenken. Vom Dienst nach Vorschrift über eine gezielte Krankmeldung ist jede Art der Sabotage möglich. Wie das rechtlich aussieht? Schlagen wir doch nach! Art 20 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das Recht auf Widerstand, wenn eine Ordnung beseitigt werden soll, bei der sogar Zuhälter Respekt vor Polizisten hatten, haben alle Deutschen. Sogar deutsche Polizisten. Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4 – der gegenüber jedem anderen Gesetz der BRD Vorrang hat.“ ( http://www.michaelwinkler.de/Kommentar.html ) German(n)isch herzlich grüßt http://rsv.daten-web.de/Souveraenitaet.htmlhttp://rsv.daten-web.de/Treuhand.htmlAus der CD-ROM „Wirtschafts- und Finanzkriminalität „BRD-Finanzagentur GmbH“, mit den völkerrechtswidrigen, kriminellen Handlungen der Stadtverwaltung 58339 Breckerfeld zur Existenzvernichtung und gegen die Breckerfelder Bürger und Besucher des Erholungsortes Breckerfeld. Sowie der hochkriminellen Vereinigung Amtsgericht Hagen, u. a. unter „Obhut“ der Privatperson „Richter“ Peter Gross. http://www.nationales-wissen.deBitte zum Schutz des deutschen Volkes an jeden weiterleiten. Offizielle Werbemaßnahme der Straftäter, durch das NICHTBEGREIFEN ihrer widersinnigen Handlungen.Es gibt KEINEN Status Quo. Und ein ehemaliger VW – Chef, Peter Hartz, macht keine Gesetze GEGEN das gesamte deutsche Volk !!! Aus der CD ROM“Rechtslage in Deutschland“für 10 € beim Verleger (siehe Titelbild)Seite 4 von 26Bitte zum Selbstschutz besonders Seite 15 und 16 beachten

  3. Auszug aus dem Schwarzwälder Boten 01.08.2019
    „Aufgrund des Wetters fehlten die Einnahmen an der Abendkasse. Die Gesamtausgaben für das Open-Air-Konzert lagen laut Rontke bei 180 000 Euro, die trotz rund 50 Spendern nicht finanziert werden konnten. „Wir rechnen am Ende des Jubiläumsjahres mit einem Defizit von 20 000 Euro“, stellte der Bürgermeister fest. Dies habe man im Haushaltsplan so verankert. „Ein solches Jubiläum muss auch gebührend gefeiert werden“, sagte Link. Das Jubiläum mit dem Kreistrachtenfest und dem Zapfenstreich sei eine gelungene Werbung für das Baarstädtchen.“

    Das Defizit wird wohl weit höher ausfallen. Dem Vernehmen nach wurden städtische Bedienstete und Mitarbeiter des Bauhof zu den Veranstaltungen ohne Eintritt eingelassen und konnten kostenlos fressen und saufen… Warum?

  4. Da ist es vielleicht auch Karma, dass es den Grosskotzen ihr abgehobenes Fest verregnet 🙂 Hoffe auf Starkregen beim Open Air und beim Umzug. Weiter so Herr Zackl, decken Sie die unhaltbaren Zustände weiter auf!

  5. Ich vermisse neue Beiträge.. was sagst du denn zur größenwahnsinnigen Selbstbeweihräucherung bei der aktuellen 1200 Jahr Feier der Prasser?

  6. „Der reiche Prasser“ ist ein treffender Beitrag zu den Zuständen in Löffingen. Vollgefressene, unfähige und abgehobene Pöstcheninhaber überall. Feuerwehr und Bauhof werden mit Steuermillionen nur so um sich und sind unnötig wie ein Kropf. Weiter so und kämpfen bis wieder normale Zustände einkehren!

  7. Bauhof faul und beschränkt?

    Auf Kosten der Steuerzahler werden hier langsame und handwerklich limitierte Vollpfosten angestellt! Vorneweg der Leiter der Gurkentruppe, der es wohl nicht so mit dem Lesen und Schreiben hat. Die lokale Furzpresse huldigt diesen Depperten auch noch . Und immer derselbe „Architekt“ bekommt die Aufträge zugeschustert..

    Bauhof = Pfusch am Bau!!!

  8. Hallo Uli,
    Mit viel Freude lese ich Deine Beiträge.
    Bedauerlicherweise bin ich vor einigen Jahren in die Löffelstadt gezogen… Was man hier in 4 Jahren erlebt ist absolut der blanke Wahn.

    Ein Ranghohes Mitglied der städtischen Verbrecherbande benutzt ein KFZ Kennzeichen mit den selben Kürzeln der Bauhof-Fahrzeuge – Nur um sein Ego aufzuwerten. Da ist es nicht verwunderlich das dieses Vehikel sogar noch Orange ist.

    Ich sage nur: Ganz ganz klein muss er sein. Andere nutzen einen Sportwagen oder eine Rolex um sich in der Welt anschaulich zu posieren. Diesem Mitarbeiter reicht ein schnödes Beamtentum um sich darauf einen zu …

    Dieser Mensch monierte einmal das ich auf einen Parkplatz am Rathaus (unmittelbar nach einem „Einfahrt Verboten“ Schild auffuhr. Er kam wie Wild geworden auf mich zu und sagte.
    „SIE WISSEN SCHON DAS SIE VERKEHRT HERUM IN EINE EINBAHNSTRAßE FUHREN – HIER HINTER MIR IST DAS POLIZEIGEBÄUDE ; DAS FINDEN DIE HERRSCHAFTEN BESTIMMT INTERESSANT“

    Ich wusste gar nicht was ich dem Herrn im zivilen Bauwagen getan habe. Ich erwiderte seine energische Art mit den Worten.

    „Erstens bin ich direkt hinter diesem Schild in den Parkplatz gefahren und zweitens bin ich mir bewusst das ich hier einen kleinen Fehler gemacht habe – allerdings gibt es hier ein kleines Problem. Das Problem ist ihr Fahrzeug das auf diesem Parkplatz steht der eigentlich nur für zwei Arten von Menschen geschaffen wurde. Menschen die einer ehrlicher Arbeit nachgehen und einfach nur in Ruhe ihre Erledigung machen wollen. Zur zweiten Gattung gehören Sie; arschkriechende Mitarbeiter der Anstaltsleitung die so tief im Arsch stecken das sie als wichtigtuer direkt vor der Zentralen Anstaltsleitung parken dürfen – OBWOHL IHNEN IN IHRER BAUWAGENFUNKTION KLAR SEIN MUSS DAS ALLE BEDIENSTETEN (beschäftigt kann hier ja keiner sein) DER STADT AUSSERHALB DES RAUTHAUSPLATZES ZU PARKEN HABEN – DENN IMMERHIN HABEN SIE DIESE REGEL MITZUVERANTWORTEN“

    Ich habe ihm gegenüber minimal die Fassung verloren. Daraufhin betrat er Kopfschüttelnd die Zentrale Kommunikationsstätte der Tomatenzüchter.

    Das sind aber nur kleine Geschichten die ich hier an dieser Stelle gerne los werden möchte.

    In diesem Örtchen der ewigen Heiterkeit fällt es schwer mit Menschen zu reden. Redselig sind nur diejenigen welche sich vor den hiesigen Supermärkten mit Bier voll laufen lassen um öffentlich zu zeigen das sie das nur mit einer Menge Alkohol aushalten.
    An deren häuslichen Umstände kann es nicht liegen denn sie saufen ja in der Öffentlichkeit. Wenn es daheim so scheiße wäre würden sie sich ja ihr Heim schön saufen.

    Weitere Erlebnisse folgen. Ich weiß nur eins. Sollte ich über diese 4 Jahre ein Buch schreiben dann hätte ich ca 6000 Leser siche —-UND ICH WETTE DIE LINKE FRAKTION DIESES BESCHAULICHEN ÖRTCHENS DER SONNE , WELCHE AUF DIE MESSINGLÖFFEL (Golf ist zu teuer – das Geld steckt in der Nahwärme) STRAHLT, WÜRDE DIESES BUCH AUCH KAUFEN… aber dem schenke ich es, denn von dem will ich nichts………..

  9. hallo Uli,
    schöner beitrag und vergleich mit dem guten alten albert Speer.die vielzahl derer bauten und projekte hat dennoch bis heute mehr oder minder bestand. etwas diffiziler tritt das bei Projekten der löffinger Fuselierabteilung in Erscheinung . so stand vor einiger zeit im örtlichen volksbelustiger, das es in reiselfingen durch die decke der dorfhalle seicht und pisst.die Stadt hat dort, mit Geld das sie nicht hat ,eine solaranlage instalier,t die sie nicht braucht, um dort für leute Strom zu produzieren, die sie nicht mag, dabei hat der Monteur wohl löcher durch die Dachhaut gebohrt .soweit so gut, kann schon mal pasiseren.
    nun stellt sich die frage, welche cromosomenanomalie diese arbeit so wohl wieder ein weiteres mal als Bauleistung abgenommen hat.
    ene mene mu …..
    hab da so nee Ahnung..
    aber es kommt ja noch dicker .da der murks ohnehin saniert werden müßte, stellen gewählte Stadtvertreter ernsthaft die frage in den raum, ob es nicht bessser währe, die anlage teiweisel entfernen zu lassen, da sie im schatten liege und ohnehin nicht rentabell wäre.
    was für eine bankrotterklärung!
    aber mit bankrott kennt man sich aus in diesem haus!

    ja ja die Feuerwerker.
    aktuell bekommt ein löffinger edelwaffenhändler ,ein gelernter Pyrotechniker
    ,oder sagen wir doch einfach bruggers abschiedsfeuerwerksmechaniker bekommt von einer staatlichen begradigungs und bremsanstalt in Waldshuter gegend den einlauf geblasen.
    ja lieber Uli, nur die besten sterben jung!
    ich selber glaube nicht wirklich, das dieser den alten greis wirklich erschossen hat. wenn, dann war es ein Unfall.der rest war panik und Dummheit.
    die frage lautet:welches Regierungspräsidium ,Landratsamt und landrätin erlaubt einem schwerbehinderten überhaupt , waffen zu handeln ,gar diese in mengen zu besitzen?
    die Staatsanwaltschafterei im fall Alessio wußte auch schon vor dem Tod des jungen von dessen gequätschten hoden . mehr braucht ein normal denkendes hirn nicht zu wissen um die entsprechenden schlüsse daraus ziehen zu können!
    also lieber Uli…
    staatlich, nicht mehr regulierbare lohnunternehmungen in allen bereichen .
    wer hats erfunden?
    wer ist der Anwalt vom Feuerwerker?nein, oder ?
    who is bringing löffingen the madness?
    auf das es bald wieder fackelt und viel erfolg beim Voodoo.

    als krönung

  10. Ach, und noch etwas dazu, Herr Zakl!
    Die Westdeutschen kennen gut die rechte Diktatur, doch sie kennen überhaupt nicht die linke Diktatur. Das war in der DDR, doch nicht hier. Die linke Diktatur ist nicht weniger gefährlicher als die Rechte, dies haben wir schon in Bulgarien erlebt. Mit einem linken Bürgermeister haben Sie und die Löffingen-Bürger fast keine Chance auf Gerechtigkeit. Die linke Diktatur ist immer Fremdenfreundlich und Eigenebürgerfeindlich. Die Linke sind Internationalisten und im Namen der Fremdenliebe opfern sie immer die eigenen Menschen. Aber das, was jetzt in Deutschland passiert, nennt man den „Plan Kalergi“. Das ist ein Krieg gegen Europa, gegen die weiße Zivilisation, gegen die weiße Rasse. Das ist ein Bund der neoliberalen Diktatoren mit den Islamisten und den linken Faschisten. Alle Europäer sind jetzt in Gefahr. Unsere Schuld ist, dass wir hochentwickelt und die führende Rasse sind. Das will die Weltoligarchie nicht mehr dulden. Wir müssen vernichtet und ersetzt werden, unsere Intelligenz ist gefährlich und passt nicht zu den Plänen dieser Oligarchie.
    Schade, dass mein Deutsch nicht genug perfekt ist, ich kann mehr darüber schreiben.
    Mit freundlichen Grüßen!
    Natali

    https://lupocattivoblog.com/2015/07/14/der-plan-heisst-kalergi-plan-und-ist-bereits-in-vollem-gange/

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