10.03.2018
Wo ist die Teilnehmerliste ?
Was geht in einem Menschen vor (falls er überhaupt einer ist ..), der vom Gesundheitsamt den Auftrag erhält, alle Eigentümer, Mieter und Pächter einer mit Arsen und Quecksilber verseuchten Fläche zu einer Informationsveranstaltung dieses Gesundheitsamtes einzuladen, und der sich daraufhin vor seine Pläne und Karten setzt und zu sich sagt :
„Also, auf der Fläche ist der …und der … und der … und der … und der, also muss ich den einladen und den … und den … und den … aber den nicht.“
So ist es geschehen im Jahre 2002. Das steht fest.
Quelle : Schreiben des Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vom 04.08.2017 an das Umweltministerium
–> Volltext
Ausgerechnet der einzige, der Miete für eine Altlast zahlte, wurde nicht über die Altlasten informiert, und indem ein Seckel einen Namen weniger auf eine Liste schrieb, ist es diesem Seckel gelungen, 15 Jahresmieten zusätzlich in den Löffinger Stadtsäckel zu bugsieren, denn der betroffene Mieter hätte bereits damals sofort alle Zahlungen eingestellt, weil ihm klar geworden wäre, dass er betrogen wurde. Das steht auch fest. Das Verschweigen von Altlasten bei Vertragsabschluss wird generell als Betrug und als vorsätzliche Körperverletzung gewertet. Ausgerechnet auf der Internetseite des Umweltministeriums finden sich Dutzende links zu den entsprechenden Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshof :
War es ein Stadtseckel oder war es ein Landseckel ? Die Überschuldung und die Finanzschwäche der Stadt Löffingen konnte er mit den ergaunerten 15.000 € jedenfalls nicht verhindern.
Ob es ein Stadtseckel oder ein Landseckel war, liesse sich anhand dieser Teilnehmerliste feststellen, wenn sie denn vor einem auf dem Tisch liegen würde, was sie aber nicht tut, und deshalb frage ich einfach mal ganz freundlich :
Wo ist die Teilnehmenliste ?
Eigentlich gibt es eine Auskunfts- und Offenlegungspflicht für Behörden, aber mittlerweile gibt es viele Sachen, die es nur noch auf dem Papier gibt, wie zum Beispiel die Meinungsfreiheit.
Natürlich gibt es schon noch Meinungsfreiheit, aber nicht mehr für jeden und für jedes Thema …
Was es noch gibt ist die Freiheit der Gedanken und die Freiheit der Phantasie.
Deshalb möchte ich mir heute Gedanken darüber machen und ein wenig phantasieren, wie diese Teilnehmerliste wohl aussehen könnte, wer sie verfasst hat, wo sie sich befindet und warum kein Exemplar davon vor mir auf dem Tisch liegt. Es ist einfach phantastisch, wenn man wie in einem Krimi mitverfolgen kann, wie sich Kriminelle immer weiter in ihrem eigenen Lügengespinst verstricken …
Mitarbeiter von Behörden haben das Problem, dass man von ihnen eine besondere Gesetzestreue verlangt und dass sie jederzeit mit zivilrechtlichen Schadensersatzklagen oder mit staatsanwaltlichen Ermittlungen rechnen müssen, wenn mal etwas schief geht. Dann müssen sie ihre Akte zu dem Fall vorlegen, und im Ernstfall existiert nur, was in der Akte steht, weshalb ihnen sehr daran gelegen ist, dass sich der Schwarze Peter immer in der Akte eines Anderen befindet. Wie in jedem guten Krimi geht es darum, wer wann was gewusst hat und woher die Information stammt. Deshalb ist hier noch eine Basisinformation zur Handlung :
Sie stammt auch aus dem Schreiben des LA Breisgau-Hochschwarzwald vom 04.08.2017 an das Umweltministerium Stuttgart.
Ein aufmerksamer Krimifreund wird sich jetzt sogleich fragen, wie ich an dieses Schreiben komme, wo es doch mitsamt Aktenvermerk und Teilnehmerliste an das Umweltministerium adressiert ist und laut der Basisinformation nur das Regierungspräsidium und die Stadt Löffingen Nachricht und Kenntnis davon erhalten haben. Das ist wirklich eine gute Frage, aber in einem guten Krimi wird ja auch nicht gleich am Anfang alles verraten …
Ich habe nie eine schriftliche Eingabe beim Landratsamt gemacht und deshalb beschwere ich mich auch gar nicht, dass ich kein Schreiben von dort erhalten habe. Wenn Alle immer die selben oder gar alle Informationen haben, kann man keinen auflaufen lassen und es kann auch kein guter Krimi entstehen …
Ich habe nur mal das Umweltministerium in Stuttgart angeschrieben und ein paar Fotos und Dokumente über den Saustall Löffingen geschickt, und weil ich mit Behörden nur noch per Einschreiben und Rückkarte kommuniziere, erhalte ich auch immer Antwort.
Der Herr Ministerialdirigent hat daraufhin eine Stellungnahme des Landratsamt angefordert und sie mit dem Schreiben vom 04.08.2017 auch erhalten (siehe oben)
Natürlich fügt der Herr Ministerialdirigent bei seiner Antwort diese Stellungnahme nicht als Anlage bei, sondern er erläutert sie mir mit seinen eigenen Worten und das sieht dann so aus :
Quelle : 1. Antwort des Umweltministeriums vom 29.08.2017 –> Volltext
Es fehlt der Hinweis auf die Teilnehmerliste. Der Mann ist Profi und zu dem Zeitpunkt konnte er auch nicht wissen, dass ich mal die Stellungnahme des Landratsamt mit dem Hinweis auf die Teilnehmerliste in den Händen halten würde. Ansonsten ist die Wiedergabe akzeptabel, denn man kann weder das Landratsamt noch den Herrn Ministerialdirigent für die Lügengeschichten verantwortlich machen, die ihnen von der Stadt Löffingen aufgetischt wurden.
Ich habe dem Herrn Ministerialdirigent zurück geschrieben und auf die zahlreichen Ungereimtheiten und Lügen hingewiesen und weitere Beweise geschickt.
In der Zwischenzeit lag mir auch die Orginal Stellungnahme des Landratsamt mit dem Hinweis auf die Teilnehmerliste vor, und jetzt werden alle Krimifreunde anfangen zu grübeln und wie folgt kombinieren:
Wenn ich diese Stellungnahme nicht vom Landratsamt erhalten habe und auch nicht vom Umweltministerium, dann bleibt laut Basisinformation nur noch die Stadt Löffingen übrig.
Sollte ich tatsächlich von der Stadt Löffingen den Hinweis erhalten haben auf die Teilnehmerliste, deren Verfasser aller Wahrscheinlichkeit nach ein Mitarbeiter der Stadt war (das Landratsamt hätte kein Interesse an weiteren Mietzahlungen gehabt) und der eines Tages hier präsentiert wird als der Verbrecher, der er ist ?
Nein, so blöd kann der Löffinger Bürgermeister Tobias Link nicht sein !
Ich will es aufklären :
Ich habe die Stellungnahme des Landratsamtes Mitte September vom Amtsgericht Neustadt zugeschickt bekommen, denn ein Amtsgericht ist zur Neutralität verpflichtet . Dorthin hat sie der Löffinger Bürgermeister Link geschickt als Beweis, dass alles paletti ist. Ich kann dazu nur sagen : wer in einer Angelegenheit, mit der das Gesundheitsamt befasst ist, behauptet, dass keine Gesundheitsgefährdung vorliegt, der ist selber ein Fall für das Gesundheitsamt …
Link ist das gleiche passiert wie dem genialen Löffinger Stadtbaumeister Rosenstiel :
er hat sich selbst stranguliert beim Versuch, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen …
Link hat mir den Hinweis gegeben, dass überhaupt eine Teilnehmerliste existiert, was Landratsamt und Umweltministerium tunlichst vermieden haben …
Link hat die Anlage mit den Ergebnissen der Informationsveranstaltung und der Teilnehmerliste seinem Schreiben an das Amtsgericht selbstverständlich nicht beigefügt, sonst hätte das Amtsgericht sie auch weitergeleitet.
Durch die Basisinformation ist aber bewiesen, dass er die Teilnehmerliste hat, und er wird sie eines Tages rausrücken müssen, genauso wie er das Bodenuntersuchungsgutachten rausrücken musste.
Auch der Herr Ministerialdirigent musste wieder antworten und zur Frage der Teilnehmerliste hat sich dabei folgendes ergeben :
Quelle : 2. Antwort des Umweltministeriums vom 22.01.2018 –> Volltext
Merke : Es kann so sein, dass Aktenvermerke und Teilnehmerlisten dazu da sind, um Sachverhalte später nicht mehr rekonstruieren zu können …
Und es reicht aus, einen Betroffenen 15 Jahre später mündlich zu informieren …
Hier ist noch was Interessantes :
Genau da liegt das Problem
Meine Halle ist ohne Versiegelung direkt auf den Naturboden gebaut, so wie es in den Bauplänen und in der Baugenehmigung vorgesehen ist. Sie wissen es seit 1995. Die Vegetation ist wegen Licht- und Wassermangel weg und entsprechend trocken und staubig ist es in der Halle . Es ist auch im Wald und auf jeder Baustelle staubig, wenn es trocken ist, aber dieser Staub ist nicht kontaminiert.
Die Neustädter Amtsrichterin hatte einen Ortstermin angesetzt und war persönlich in der Halle, um sich ein Bild zumachen, kurz bevor sie in Mutterschutz ging. Die ebenfalls bei dem Termin anwesenden zwei Tonnen Löffinger Gemeinderat haben bei ihren Erkundungsgängen bis in den letzten Winkel ordentlich Staub aufgewirbelt. Hoffentlich hat sich die Amtsrichterin nach dem Termin ausreichend dekontaminiert und hoffentlich ist ihrem Baby nix passiert.
Interessant ist auch der Hinweis des Herrn Ministerialdirigent auf die „Mischprobenentnahme“.
Dabei werden mehrere Einzelproben zu Mischproben verarbeitet. –> 2. Antwort Volltext
Jeder kennt das Prinzip einer Mischprobe von einer Polizeikontrolle her :
wenn in einem Auto 4 Personen sitzen, wird allen 4 Personen die gleiche Menge Blut abgenommen.
Diese 4 Blutproben werden dann zusammen geschüttet zu einer Mischprobe, und wenn der Alkoholtest dieser Mischprobe nicht mehr als 0,5 Promille ergibt, ist alles paletti …
Notorische Querulanten werden jetzt behaupten, dass der Fahrer bis zu 2 Promille haben könnte und trotzdem weiterfahren darf, obwohl er eine potentielle Gefahr darstellt. Solche Querulanten machen sich vermutlich auch Gedanken darüber, welchen Wert wohl eine von 20 Einzelproben haben könnte, wenn schon der Wert der Mischprobe den zulässigen Grenzwert 160-fach überschreitet …
Ich lese aus dem Antwortschreiben des Herrn Ministerialdirigent diesen Grundtenor heraus :
Leckt mich am Arsch und lasst mich in Ruh.
Es ist ja auch kein unbekanntes Phänomen, dass immer die Leute, die am meisten verdienen, am wenigsten dafür arbeiten wollen. Am Anfang heisst es: Danke für den Hinweis, wir nehmen ihn sehr ernst und am Ende kommt raus: es fliesst immer noch mit Quecksilber belastetes Wasser in die Wutach, aber wir arbeiten an dem Problem und diskutieren Lösungsansätze.
Wahrscheinlich diskutieren sie schon seit 1972. Das war das Jahr, in dem die Fa. Benz pleite ging …
Es kann aber auch mal der Fall eintreten, dass es aufgrund der vorliegenden und sich nachweislich in den eigenen Akten befindenden Unterlagen ratsamer erscheint, nicht mehr zu diskutieren :
Punkt 4 betrifft die „illegale Wohnnutzung“ und Punkt 5 das Rosenstiel`sche Asphaltbröselgebirge.
Die Unterlagen, die den Herrn Ministerialdirigent schweigen lassen, sind zu Punkt 4 diese Anmeldebestätigung als Wohnadresse und zu Punkt 5 dieses Satellitenbild :
Selbst ein Blinder mit Krückstock sieht, dass der blaue Pfeil auf den Berg der noch zu zerhackenden Asphaltplatten zeigt und der gelbe Pfeil auf das bereits zerhackte Asphaltbröselgebirge.
Im Gegensatz zum Herrn Ministerialdirigent hat das Landratsamt diese Unterlagen nicht in seinen Akten vorliegen. Man hat eben immer genau den Kenntnisstand, der einem nachgewiesen werden kann, weshalb das Landratsamt das Erklärungsmodell der Stadt Löffingen übernimmt und weitervermittelt :
Die Formulierung „es ist nicht bekannt“ deutet immer auf eine Mittäterschaft des Sonnenwinkeladvocaten hin, während es sich bei der Formulierung „es kann so gewesen sein“ um das geistige Eigentum des Sonnenwinkelkönigs handelt …
Es ist generell bekannt, dass sich Sachverhalte, die angeblich nicht bekannt sind, durch Nachforschungen aufklären lassen. Dazu müsste das Landratsamt nur mal die Bücher der Stadt Löffingen filzen. Dort müssten sich die Rechnungen von Speditionen über den Transport von 2000 Tonnen Asphaltplatten zur Aufbereitungsanlage und die Rechnungen über den Transport von 2000 Tonnen Asphaltgranulat zurück nach Löffingen befinden.
Falls sich die Entsorgungsdokumente und die Rechnung für den Einsatz des mobilen Hackers ( 2000 t a`2,60 € )
nicht (mehr) im Löffinger Rathaus befinden : bei der Fa. Ernesti / Waldshut weiter forschen.
Die wissen, wo die Asphaltbrösel jetzt sind und die wissen auch, wo das Kesselhaus geblieben ist …
Schliesslich gibt es ein Kreislaufwirtschaftsgesetz mit den entsprechenden Nachweispflichten.
Eigentlich wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, aber leider hat die Staatsanwaltschaft dringendere Aufgaben zu erledigen. Sie muss Anklageschriften verfassen gegen Leute, die ungezogene und böse Wörter verwenden.
Und genau da liegt das Problem
Am 05.04. muss ich vor dem Rottweiler Strafgericht erscheinen, weil ich einige auch in diesem Beitrag vorkommende Personen als „heuchlerisches und verlogenes Pack“ bezeichnet habe.
Wenn ich mir diesen heutigen Beitrag noch mal durchlese, ist es mir völlig schleierhaft, wie ich moralisch so total verkommen sein konnte, um solch böse Wörter zu verwenden …
Aber wenn ich jetzt dem Strafgericht diese Teilnehmerliste vorlegen könnte, die Teilnehmerliste, auf der ich nicht drauf stehe, und wenn sich auch noch herausstellen sollte, dass die Informationsveranstaltung im Löffinger Rathaus stattgefunden hat, dass sie also hätten merken müssen, hey- da fehlt doch einer, dann wäre der ultimative Beweis erbracht, dass es sich bei der Stadt Löffingen um eine verbrecherische Obrigkeit handelt, wodurch das Widerstandsrecht im Grundgesetz Art.20 Abs.4 greifen könnte und von einer Bestrafung abgesehen werden müsste.
Zumindest würde ein weiterer Rechtfertigungsgrund gem. § 193 vorliegen.
Deshalb interessiert mich echt : Wo ist die Teilnehmerliste ?
Ich habe beim Amtsgericht beantragt, dass die Teilnehmerliste vorgelegt werden muss.
Hoffentlich kommt sie noch vor dem Gerichtstermin. Es sind nur noch 3 Wochen Zeit.
Es hat fast 3 Jahre gedauert, bis die Stadt Löffingen das Bodenuntersuchungsgutachten vorlegen musste.
Das war auch ein spannender Krimi.
Damals hatte er so begonnen :
PS.:
Damals war Behnke stellvertretender Bürgermeister ….