09.04.2017
Uli`s UCC Fahrzeugvermietung
„Löffingen-macht-platt“ ist ein Forschungsprojekt.
Ziel der Forschung ist, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, das Pack im Löffinger Rathaus ein bißchen einzubremsen.
Wie jeder ehrliche und anständige Forscher teile ich meine Forschungsergebnisse allen anderen mit, damit sie wissen, was funktioniert und was nicht funktioniert , falls sie mal in eine ähnliche Situation kommen.
Forschung besteht aus Versuch und Irrtum und dabei sind Fehler unvermeidlich.
Es hat sich jetzt herausgestellt, dass Strafanzeigen gegen das Pack, zumindest auf der unteren Ebene, nicht funktionieren. Es interessiert die Staatsanwaltschaft nicht, dass Amtsträger Verwaltungsakte mit offensichtlichen und beweisbaren Lügen begründen. Da nützt auch der beste und gerechteste Richter nix, wenn der Staatsanwalt keine Anklage erhebt. Der Staatsanwalt ist eben weisungsgebunden und das muss man akzeptieren.
Ich bin froh und dankbar, dass ich meine Forschungen an so einem Kindergartenkram wie 85 € Bußgeld oder 1000 € Zahlungsforderung machen kann. Bei den meisten Anderen, die mit Gerichten zu tun haben, geht es um Schlimmeres und da kann einem die Leichtigkeit des Seins schon mal abhanden kommen. Aber ich forsche in meiner Freizeit weiter und stosse laufend auf neue interessante Begriffe, wie z.B. das „konkludente Handeln“ oder den „UCC“.
Ich bin auch darauf gestossen, das für das Pack neben der Staatsanwaltschaft noch eine andere Rechtsaufsicht zuständig ist, nämlich das Landratsamt. Als aufrechter Forscher bin ich auch dieser Spur nachgegangen.
Hier ist mein Forschungsergebnis :
Die „Löffingen-macht-platt“-Leser als Freunde des unbetreuten Denkens werden sich mit mir fragen :
Wie kann es sein, dass eine Aufsichtsbehörde etwas empfiehlt und es nicht selber anordnet ?
Warum empfiehlt der Wachhund, den Widerspruch darüber zurückzuziehen, dass sein Schwanz wedelt ?
Warum weigert sich die Polizei seit 2 Jahren, den Abschleppdienst zu rufen ?
Ich glaube, dass hat damit zu tun, dass bei der Polizei und beim Landratsamt die etwas intelligenteren Leute tätig sind, die Bescheid wissen, wenn einer Bescheid weiss und die sich so einen Schuh nicht anziehen wollen.
Aber der heilige Sankt Martin hat sogleich Morgenluft gewittert und ist ins Fettnäpfchen los gebrettert :
Wenn man bei google das Suchwort „Entfernungsanordnung“ eingibt stellt man fest, dass bereits auf der ersten Seite die Entfernungsanordnung der Stadt Löffingen an vorderer Stelle erscheint.
Klickt man dann auf „Bilder“, erscheint meine Antwort auf diese Entfernungsanordnung sogar an erster Stelle.
Offenbar existiert der Begriff „Entfernugsanordnung“ in keinem Gesetzestext, keiner Verwaltungsvorschrift, keiner Dienstanweisung etc. Hat das Pack etwa einen Begriff erfunden, um damit auf den Putz hauen zu können ?
Die Sache wäre eindeutig, wenn ein Herr Martin Netz als Eigentümer des Flurstück 1557/Löffingen im Grundbuchamt eingetragen wäre. Aber das ist er nicht. Und warum soll ein Fahrzeug nach 2 Jahren ausgerechnet 2 Tage vor der Gerichtsverhandlung weg, bei der entschieden wird, ob es sich nicht doch rechtmässig dort befindet ?
Für eine hoheitliche Massnahme wie den Eingriff ins Eigentumsrecht braucht es einen Amtsausweis, und der heilige Martin wäre der erste deutsche Administrant, der einen solchen hat. Er mag sich zwar Hauptamtsleiter nennen, aber mit einem Dienstausweis ist er eben ein Hauptdienstleiter. Dieser Umstand wird gerne als Reichsbürgergeschwätz abgetan, aber man sollte einfach mal Deutschlands prominentestem Reichsbürger zuhören und sich dann fragen, ob fehlende Souveränität nicht auch Auswirkungen auf Justiz und Rechtsgrundlagen haben könnte :
Zum Glück gibt es den „UCC“ , den Uniform Commercial Code
Quelle : https://www.law.cornell.edu/ucc (engl.)
Das ist internationales Handelsrecht, und damit ist man auf der sicheren Seite, wenn man mit Personen ohne Amtshoheit zu tun hat. Basis des UCC ist die Unverletzlichkeit des Eigentums und die Vertragsfreiheit.
Dort gibt es wie auch im deutschen Recht das „konkludente Handeln“. Ein Beispiel für konkludentes Handeln ist, wenn jemand in einen Zug der Deutschen Bahn einsteigt. Damit akzepziert er automatisch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DB, wozu die Entrichtung eines Beförderungsentgeld gehört. Die Höhe des Beförderungsentgeld ist öffentlich am Bahnhof einsehbar, früher im Aushang, heute am Fahrkartenautomat. Er weiss also Bescheid. Es muss kein besonderer Vertrag unterschrieben werden. Er muss sich nur an die Spielregeln halten.
Ein weiteres Beispiel passiert jeden Tag millionenfach im Supermarkt. Wer die Ware auf das Band an der Kasse legt, signalisiert damit dass er die Ware haben will. Er nimmt das Vertragsangebot des Supermarkts an, für die Bezahlung des ihm vorher durch das Preisschild öffentlich bekannt gemachten Preises die Ware zu erhalten, ohne das ein Kaufvertrag unterzeichnet wird.
Nun hat der Löffinger Hauptdienstleiter Interesse an meinem Fahrzeug signalisiert. Er kann es gerne haben.
Ich habe ihm meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Einschreiben zugeschickt und jetzt hängen sie auch noch öffentlich im Internet aus :
Vielleicht ist das der Schlüssel zum Erfolg : den Spiess einfach mal rumdrehen …
Das Pack ist strafrechtlich immun, also muss man ihm zivilrechtlich auf den (Geld)Sack klopfen.
Wenn Administranten die Bürger mit Angst vor Geldverlust in Schach halten können, funktioniert es auch andersrum. Die ersten deutschen Administranten sollen angeblich schon während ihrer Urlaubsreise am Flughafen von Singapur oder den Malediven oder sonstwo verhaftet und erst wieder freigelassen worden sein, nachdem sie ihre Schulden bis auf den letzten Cent bezahlt haben. Globalisierung hat eben auch ihre guten Seiten …
Wie gesagt, Löffingen-macht-platt ist ein Forschungsprojekt
Um das Ergebnis dieses Teilbereichs meiner Forschungen weiter zu verfolgen, braucht man nicht mal Internet.
Einfach gelegentlich mal durch die Kesselstrasse fahren und die Augen aufmachen …
http://lexikon.iyotta.de/vertragsfreiheit/
http://www.juraforum.de/lexikon/konkludentes-handeln