28.01.2016
Über Hass und Hasskommentare
Das Prinzip von Ursache und Wirkung ist so alt wie die Menschheit, wenn nicht so alt wie das Universum. Erst mal muss was da sein, bevor etwas darauf folgen kann. Es ist die ewige Frage von der Henne und dem Ei. Es ist so wie mit dem Strom und der Stromrechnung. Erst muss Strom verbraucht werden, dann kommt die Stromrechnung. Eine Stromrechnung ist sozusagen der Kommentar zum Stromverbrauch…
Genauso verhält es sich mit einem Hasskommentar. Ein Hasskommentar ist ein Kommentar zum Hass. Das wurde mir neulich wieder bei einem Zeitungsartikel klar, der im Netz eine Lawine von Hasskommentaren auslöste. Das ist kein Wunder, denn bei dem beschriebenen Ereignis handelt es sich geradezu um ein Orgie von Hass :
Rentner sucht im Müll nach Essen – und wird verurteilt
Ein bayerisches Gericht hat einen Rentner zu 200 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 78-Jährige hatte in Müllcontainern nach Essen gesucht.
Berlin. Auch seine prekäre finanzielle Lage konnte ihn vor Gericht nicht mehr retten: In Bayern wurde ein Rentner wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, weil er in Müllcontainern eines Supermarkts nach Essen gesucht hatte.
Der Vorfall, über den das „Oberbayerische Volksblatt“ berichtet, ereignete sich bereits kurz vor Weihnachten 2015. Eine Passantin hatte den 78-Jährigen auf dem Gelände eines Supermarkts im bayerischen Neumarkt-St. Veit beobachtet und die Polizei verständigt. Die Filialleiterin erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls.
Der Fall zog sich hin, weil die Anwältin des Mannes ein psychiatrisches Gutachten einholen ließ, berichtet die Zeitung. Ergebnis: Der Angeklagte zeige Zeichen einer Altersdemenz, sei aber voll schuldfähig. Dennoch hoffte die Anwältin bis zuletzt auf einen Freispruch. Schließlich seien die Müllcontainer ja auch frei zugänglich gewesen.
Ihr Mandant komme seit seiner Scheidung nicht mehr in die Spur, ihm blieben nur 300 Euro im Monat zum Leben, meinte die Anwältin weiter. „Jegliche Geldstrafe wäre nicht bezahlbar, die Folgen schwerwiegend im Vergleich zum Vorwurf.“
„Ich hör‘ eh nix“
Auch der Richter wusste: „Eigentlich handelt es sich ja um eine Bagatelle.“ Doch weil der Angeklagte schon einige Vorstrafen mitbrachte, wurde er schließlich verurteilt. Die Strafe: 200 Euro.
Dem Mann schien das Urteil allerdings zunächst nicht allzu nah zu gehen. Er sagte vor Gericht: „Ich hör‘ eh nix. Mein Hörgerät liegt daheim.“ (ba)
Um zu erklären, was ich meine, möchte ich eine Bewertungsgrösse für Hass einführen, so wie es beim Gebrauch von Strom eine Bewertungsgrösse gibt.
Beim Strom ist die Bewertungsgrösse die Kilowattstunde, und beim Hass nenne ich es jetzt einfach mal den Hassfaktor auf einer Skala von 0 – 10.
Die Kommentare zu dem Artikel zitiere ich nicht. Sie sind in den sozialen Medien zahlreich vorhanden. Es kann sich ohnehin jeder denken …
Nun ist es mit dem Hass wie mit der Beleidigung : beides kann sich durch Worte oder durch Taten darstellen. Im obigen Theaterstück haben wir 6 Personen, die ihren Hass durch Taten darstellen: den Rentner, die Passantin, die Filialleiterin, die Anwaltin, den Staatsanwalt und den Richter. Wir wollen ihre Taten alle mal auf ihren Hassfaktor hin untersuchen.
1. Der Rentner
Ich kann im Verhalten des Rentners keinerlei Hass erkennen. Er hat die Sachen nicht aus Hass aus dem Abfallcontainer geholt, sondern einfach nur aus Hunger. Vielleicht hat er den Krieg noch miterlebt und kann es nicht ertragen, dass brauchbare Lebensmittel weggeschmissen werden. Mit ein bisschen gutem Willen könnte man es sogar so interpretieren, dass er dem Supermarkt Entsorgungskosten sparen wollte.
Deshalb lässt sich auch kein einziger Hasskommentar über den Rentner finden.
Niemand schreibt :“der dreckige Dieb gehört am nächsten Laternenpfahl aufgehängt“ oder „einsperren, abschliessen und Schlüssel wegwerfen“
Das ist nur logisch, denn wer keinen Hass in die Welt bringt muss auch keinen Hasskommentar fürchten. Hassfaktor → 0
Leider hat der Rentner Altersdemenz, sonst könnte er eine Internetseite machen, um sich gegen den Hass zu wehren, der ihm entgegen schlägt …
2. Die Passantin
Wenn jemand am Bahnhof halb tot geprügelt wird ruft kein Passant die Polizei.
Da haben alle Angst, dass der Prügeler spätestens bei der Gerichtsverhandlung mitkriegt, wer ihn angezeigt hat und demjenigen als nächstem die Fresse poliert. Aber die Polizei rufen, wenn ein alter wehrloser Mann etwas aus einem Abfallcontainer holt, soviel Mut bringen sie auf. Das ist die Gelegenheit, wo sie ihren Hass ausleben können. → Hassfaktor 5
Vielleicht singt die Passantin im Kirchenchor oder sie ist Mitglied im Pfarrgemeinderat.
Warum hat sie dem Rentner nicht 10 € gegeben, damit er sich drinnen im Supermarkt was Gescheites kaufen kann ?
Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Passantin wegen unterlassener Hilfeleistung ?
Es gibt keine Anzeigepflicht wegen Bagatelldelikten, wohl aber die Pflicht zur Hilfeleistung.
3. Die Filialleiterin
Bei den weggeworfenen Lebensmitteln im Abfallcontainer hat es sich nicht um das persönliche Eigentum der Filialleiterin gehandelt, allenfalls um das Eigentum der Supermarktkette. De facto war es aber das Eigentum aller Supermarktkunden.
Wenn ein Supermarkt im Bereich verderblicher Lebensmittel 10 Produkte für je 1 € einkauft, dann weiss er aus Erfahrung schon vorher, dass später sagen wir mal 4 wegen Überschreiten der Mindesthaltbarkeit weggeschmissen werden müssen und 1 geklaut wird. Er muss also pro Produkt mindestens 2 € verlangen, wenn er nicht drauflegen will. Folglich gehören die Sachen im Abfallcontainer allen, die in dem Supermarkt verderbliche Lebensmittel einkaufen.
Der Rentner hat ein Einkommen von 300 €, das er wahrscheinlich komplett im Supermarkt für Lebensmittel ausgibt. Also hätte auch er einen Anspruch auf die Sachen im Abfallcontainer gehabt.
Die Filialleiterin hätte den Rentner unbehelligt lassen können, so wie sie es auch bei denen macht, die neu dazu gekommen sind und etwas aus dem Supermarkt stehlen und nicht etwas aus dem Abfallcontainer. Dann wäre ihr Hassfaktor 0. Aber sie pickt sich ohne Not den Rentner raus, um an ihm ihr Mütchen zu kühlen und ihren Hass auszuleben. Diebstahl von geringwertigen Sachen ist ein Antragsdelikt, d.h. sie hat extra noch Strafantrag gestellt, sonst würde die Sache von der Staatsanwaltschaft gar nicht bearbeitet werden. → Hassfaktor 8.
Entsprechend sind auch die Hasskommentare im Netz.
Die Filialleiterin wird entgegnen, dass sie nur Ihren Job gemacht hat, aber weder ist ihr persönlich oder ihrer Supermarktkette durch die Tat des Rentners ein Schaden entstanden noch hat sie oder ihre Supermarktkette durch ihre Anzeige einen Nutzen davon getragen. Im Gegenteil, es könnte sein, dass sie ihrer Supermarktkette extrem geschadet hat, aber dazu müssten die Zeitungen Ross und Reiter nennen. Dazu sind sie aber zu feige. → Hassfaktor 2,5
Dann könnten Bürger beim Chef der Supermarktkette anrufen und sagen, dass sie in Zukunft in einem anderen Supermarkt einkaufen, wenn die Anzeige gegen den Rentner nicht zurückgenommen wird.
Leider wären die meisten eh zu feige um anzurufen und zu faul um zu einem anderen Supermarkt zu gehen
-> Hassfaktor 0,5
4. Die Anwältin
Wie will ein Rentner mit 300 € Einkommen eine Anwältin bezahlen ?
Wahrscheinlich hat man ihm vom Gericht aus eine Anwältin zur Seite gestellt, um den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Warum macht diese Anwältin ihre Arbeit nicht richtig ? Warum setzt sie sich nicht mit der Filialleiterin und der Supermarktkette in Verbindung und wirbt für ein Zurückziehen der Anzeige ? Warum legt sie keine Berufung gegen dieses Urteil ein ?
Stattdessen lässt sie ein psychatrisches Gutachten über ihren Mandanten erstellen, das ihn zusätzlich demütigt. Wohlgemerkt, SIE lässt es erstellen und nicht das Gericht. Das bedeutet, dass der Rentner auch noch die Kosten für das Gutachten bezahlen muss. Sie beklagt, dass der Rentner kaum Geld hat, aber sie zieht ihm zusätzlich Geld aus der Tasche. → Hassfaktor 8.
Dann setzt sich diese erbärmliche Fotze hin und hofft auf einen Freispruch, anstatt für ihren Mandanten zu kämpfen. Wahrscheinlich treibt sie es mit dem Gutachter und schanzt ihm dafür Aufträge zu.
( ups, da ist mir doch tatsächlich ein klitzekleiner Hasskommentar rausgerutscht. → Hassfaktor 3,5 )
5. Der Staatsanwalt
Der Staatsanwalt hätte das Verfahren jederzeit wegen Geringfügigkeit einstellen können.
Aber er ist an Weisungen von oben gebunden und er ist gut beraten, sich an die Weisungen von oben zu halten, wenn es mit ihm voran gehen soll. Die Weisung von oben lautet eben, diejenigen, die schon länger hier sind, wegen jeder Kleinigkeit zu bestrafen und bei denjenigen, die neu dazu gekommen sind beide Augen zu zu drücken. Ein Staatsanwalt ist ganz einfach nur ein Systemknecht.
Deshalb beträgt sein Hassfaktor nur 1,5.
6. Der Richter
Bei einem Richter sieht es anders aus. Er ist in seinen Entscheidungen frei und ungebunden. So steht es zumindest auf dem Papier. Dort steht auch, dass Bewerber für das Richteramt über besonders hohe soziale Kompetenz verfügen müssen. Mittlerweile nehmen sie aber jeden. Die guten Juristen holt sich die Wirtschaft, fürs Gericht bleiben nur noch die Luschen. Kein Hasskommentar !! → Quelle : http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/nachwuchssorgen-justiz-richter-13432364.html
Warum haben der Richter oder der Staatsanwalt nicht die Filialleiterin als Zeugin vorgeladen ? Es wäre ein leichtes gewesen, sie mit unangenehmen Fragen zu bearbeiten, damit sie die Anzeige zurück zieht und das Verfahren eingestellt werden kann. Aber das ist ihnen zu viel Arbeit. Dem Richter muss doch klar sein, dass dies kein Urteil in Namen des Volkes ist. → Hassfaktor 5
Genau so muss ihm klar sein, dass sich die finanzielle Situation des Rentners durch das Urteil nur noch mehr verschlechtert, dass er quasi gezwungen wird, noch mehr Abfall zu stehlen. Auch wenn es zynisch klingt: es wäre für den Rentner besser gewesen, wenn der Richter ihn für 2 Wochen ins Gefängnis geschickt hätte. Damit wäre das Strafbedürfnis des Richters befriedigt und der Rentner hätte 2 Wochen lang genug zu essen und müsste nicht im Müll danach suchen.
Aber ein Richter kann natürlich auch rechnen. 2 Wochen Gefängnis kosten den Staat 1500 €. Durch die Geldstrafe bekommt der Staat 200 € . Die Devise lautet, aus den Ärmsten der Armen auch noch das allerletzte heraus zu quetschen → Hassfaktor 9,5
Fazit :
Die Rechtsfanatiker lehnen sich zurück und gehen zur Tagesordnung über.
Es ist alles in bester Ordnung. Das Sozialamt der Welt hat Geld für Alle und für alle Fälle, ausser für diejenigen, die das Sozialamt der Welt mit aufgebaut haben. Der Rentner hat sein ganzes Leben lang gearbeitet, sonst wäre er Grundsicherungsempfänger und kein Rentner. Wie kann man so einen Menschen nur derart beleidigen, verhöhnen und mit Hass zu schütten ?
Wo ist Frau Merkel ? Warum sagt sie nicht, dass wir uns an die höhere Kriminalität von Rentnern gewöhnen müssen ? Warum sagt sie nicht, dass ein Land, wo so ein Urteil möglich ist, nicht mehr ihr Land Ist ?
Wenn an Merkel die selben rechtlichen Masstäbe angelegt würden wie an den Rentner wäre sie schon lang hinter Gittern.
Natürlich, seine Scheidung ist schuld an dem Urteil. Und seine Vorstrafen. Leider erfährt man nix über seine Vorstrafen. Wenn er einen umgebracht oder eine Bank überfallen hätte würde er eh im Knast sitzen. Ansonsten werden Vorstrafen nach 5 Jahren gelöscht. Es ist also davon auszugehen, dass er mit 70 Jahren angefangen hat, öfter mal an einem Abfallcontainer zu naschen ..
Beim Betrachter, der noch nicht dement ist, bleibt nur ohnmächtige Wut zurück und die äussert sich in Hasskommentaren. Was will man sonst auch machen, wenn man etwas für Unrecht hält und das Unrecht dann auch noch von der Rechtsprechung bestätigt wird.
Gemäß dem üblichen Muster sollen jetzt auch Hasskommentare angezeigt und gelöscht werden. Dabei müsste man nur etwas gegen den Hass von oben unternehmen. Aber die oben wollen sich den Spass an ihrem Hass nicht durch Hasskommentare von unten nehmen lassen und damit Hass richtig Spass macht brauchen sie ein Volk von Dementen, die nix sehen und nix hören und nix sagen …
… und nix schreiben …