Die Restitutionsklage oder warum es sinnvoller sein kann, auf 873,62 € zu verzichten

10.03.2019

Die Restitutionsklage oder warum es sinnvoller sein kann, auf 873,62 € zu verzichten

Wenn die Einnahmen grösser sind als die Ausgaben, dann ist alles paletti. Wenn die Ausgaben in der Vergangenheit grösser waren als es die Einnahmen in der Zukunft je sein werden, dann beginnt die Kacke zu dampfen und es fallen alle Hemmungen und Masken. Man greift nach jedem Strohhalm, und wenn man 21.000.000 € Schulden zurück zahlen muss, kann man eben nicht einfach so auf 4,58 € verzichten.

Diese Rechnung wurde an die Stadt Löffingen gestellt, und dass ich sie habe liegt daran, dass die Stadt Löffingen möchte, dass ich sie bezahle. Es ist ja auch alles sachlich, rechnerisch geprüft u. festgestellt vom Reichsrechnungsprüfungshauptkommissar Josef Sulzmann. Natürlich ist es nur ein kleiner Bruchteil von dem, was sie haben wollen, aber dazu demnächst mehr in einem eigenen Beitrag.

Mich wundert nur, dass es jetzt auf einmal so dargestellt wird, als wäre es mein Eigentum gewesen, das „alt Zackel-Gelände“. Dabei haben sie 4 Jahre prozessiert, um ihr Eigentum zurück zu erhalten, das sie selber vor Gericht als problematisch und verwildert bezeichnet haben. Diese Dreckschweine haben auch noch im Pachtvertrag verschwiegen, dass es sich um eine Altlast handelt, sonst hätte nämlich niemand auch nur einen Pfennig Miete dafür bezahlt.

Die Stadt Löffingen musste ein zweites Räumungsverfahren durchführen, um ihre Endlösung durchzusetzen, und bei diesem Verfahren sind der damaligen Amtsrichterin Raschke Zweifel gekommen, ob im ersten Räumungsverfahren alles mit rechten Dingen zugegangen ist, weshalb sie einem Wiederaufnahmeantrag bzw. einer Restitutionsklage meinerseits stattgegeben hat.

Die Leser, die dieser Homepage schon länger folgen, interessiert es vielleicht, wie diese Restitutionsklage weitergegangen bzw. ausgegangen ist.

Beim Hin- und Her der Schriftsätze wurde mir vom Gericht dauernd nahe gelegt, diese Restitutionsklage doch zurück zu nehmen. Dann stand auf einmal im Raum, dass ich möglicherweise beabsichtige, aus dieser Restitutionsklage eine Schadensersatzklage zu machen :

Ich habe nie eine Klageänderung gefordert. Ich habe nur mal erwähnt, dass mir durch den Betrug der Stadt Löffingen neben dem Verlust meines Gewerbestandorts und meiner Wohnadresse auch noch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Vor Gericht zählt nur Schriftliches, und das einzige Schriftliche was ich hatte waren die Rechnung über die Anwaltskosten in dem wiederaufzunehmenden Verfahren und die Rechnung für den Autokran, der meinen Wagen heraus gehoben hat. Vermutlich wegen dieser Unterlagen wurde der Streitwert auf 873,62 € festgelegt :

Am 10.07.2018 kam es zur mündlichen Verhandlung im Amtsgericht Neustadt.
Hier ist das Protokoll :

Erstmal ist festzuhalten, dass dieses gerichtliche Dokument weder die Unterschrift des Richters noch des Urkundsbeamten noch das Hoheitszeichen des Amtsgerichts neben den Namen enthält. Es hat nicht mal den Hinweis, dass es auch ohne Unterschrift gültig ist. Es ist wertlos wie Klopapier.

Bemerkenswert ist auch, dass wie üblich die Seite, die verlieren soll, kurz vor der Urteilsverkündung den letzten Schriftsatz der Gegenseite erhält, damit sie nicht mehr darauf reagieren und antworten kann.

Am interessantesten ist aber die geheime Beratung am Ende der Sitzung. Mit wem wird sich die Amtsdirektorin Jenne aus Breisach geheim beraten haben ? Ich habe sie nach dem Event auf dem Parkplatz getroffen, sie war ganz allein aus Breisach mit dem Auto gekommen, um den wohl erkrankten oder verhinderten Amtsgerichtsdirektor Kuhn zu vertreten. Hat sie sich mit ihm beraten ? War es ein Ergebnis der geheimen Beratung, dass Prof.Bernd Max Behnke M.A. ausrechnet, was es kosten soll und Amtsgerichtsdirektorin Jenne nur noch mit dem Rotstift kontrolliert, ob er auch richtig gerechnet hat ? :

Da fragt sich nicht nur Frau Jenne mit einem roten Fragezeichen, warum Behnke M.A. alles beglaubigt haben will, was er so von sich gibt. Es ist auch wirklich kaum zu glauben. Eine weitere Dokumentation seiner fortschreitenden Demenz. Auf der ersten Seite rechts im zweiten Kasten von oben steht „Stadt Löffingen gegen Zakl“ , während es zwei Zeilen weiter schon wieder Zakl gegen Stadt Löffingen heisst. Aber geschenkt …

Immerhin hat er eingermaßen zielführend gerechnet. Schliesslich geht es auch darum, was er daran verdienen kann.
Ich hatte bereits 159 € bezahlt, sonst hätten sie beim Gericht keinen Finger krumm gemacht :

Wenn ich richtig gerechnet habe, müsste ich noch 1,33 € zurück kriegen. Aber geschenkt …

Hier ist das mit Spannung erwartete, völlig überraschende Urteil :

Aus diesem Urteil lässt sich folgendes lernen :

Sich auf Erinnerungslücken zu stützen ist immer zielführend

Und man kann 4 Jahre wegen eines Planes prozessieren, ohne dass eine Amtsgerichtsdirektorin weiss, um welchen Plan es eigentlich geht (sagt sie zumindest)

Die sichere seichgelb gezeichnete Zufahrt zum Gewächshaus, die so nur 7% Steigung hat …

Im Gesetz heisst es :

1.
2.

§ 580
Restitutionsklage

Die Restitutionsklage findet statt:

1. wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;
2. wenn eine Urkunde, auf die das Urteil gegründet ist, fälschlich angefertigt oder verfälscht war;

Quelle

Der Plan eines Bauvorhabens, das nicht ausgeführt wird, ist fälschlich angefertigt. Punkt

Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft seit 11 Monaten gegen Rosenstiel, aber er ist eben nicht rechtskräftig verurteilt. Die Frage ist sowieso, ob er es jemals sein wird und ob ich überhaupt etwas davon mitbekomme.
Weil ich alles ins Internet stelle dürfte die Staatsanwaltschaft das Persönlichkeitsrecht des Angezeigten höher einschätzen als den Auskunftsanspruch des Anzeigeerstatters.

Es sind Ergänzungsanzeigen gegen Rosenstiel gestellt worden wegen der Asphaltbröslerei und weiterer Straftaten gegen die Umwelt, und wenn er wegen dem Plan verknackt werden sollte werde ich nochmal 159 € in die Hand nehmen und das Katz-und-Maus-Spiel beginnt von vorne. Es ist mittlerweile zu meinem Hobby geworden und ein Hobby darf auch mal Geld kosten …

In der mündlichen Verhandlung habe ich gesagt, dass ich nach der Räumung einen neuen Standort suchen musste und während meines Umzugs nicht darauf achten konnte, ob die Stadt Löffingen innerhalb der Notfrist, innerhalb derer ich hätte was machen müssen, auch tatsächlich ihre Zufahrt baut. Aber wer nicht sehen will, der sieht nicht, und wer nicht hören will, der hört auch nicht …

Nebenbei gesagt hat es damals den Jungrichter auf Probe Andre Pressel nicht die Bohne interessiert, wie es mit mir nach der Räumung weitergeht. Er löst einen Gewerbestandort und eine Wohnadresse auf und verliert kein Wort darüber, ob dannach einer unter die Brücke oder ins Obdachlosenheim ziehen muss. Nein, ich möchte nicht jammern, ich möchte es nur mal erwähnen und festhalten, weil ich in anderen Urteilen schon was ganz anderes gelesen habe … wegen sozialer Härte und so …

Bleibt noch die Frage zu klären, warum ich keine Klageänderung in eine Schadensersatzklage wollte.
Das hat 2 Gründe :

  1. Hätte ich die Restitutionsklage zurückgenommen, wäre das Thema ein für allemal erledigt gewesen. So lautet das Urteil, dass die Klage unzulässig war. Sie wurde aber nicht abgewiesen. Eine Klage zurücknehmen, um sie dann eines Tages erneut zu stellen, dürfte ein Spielchen sein, das kein Gericht mitmacht.
  2. Dasselbe gilt für eine Schadensersatzklage. Mal angenommen, ich hätte tatsächlich 873,62 € Schadensersatz erhalten. Damit wäre auch das Thema Schadensersatz für immer erledigt gewesen. Du kannst nicht zweimal Schadensersatz fordern. Nun ist es aber so, dass du für 873,62 € gerade mal einen feuchten Händedruck vom Chefarzt kriegst und der Krankenschwester zweimal auf den Hintern gucken darfst :

Leider war mir das Bodenuntersuchungsgutachten des Benz-Geländes und seine Quecksilberverseuchung zu dem Zeitpunkt nicht bekannt, sonst hätte ich gesagt, sie sollen mal eine Gewebeprobe aus der Niere mitnehmen, wenn sie schon drin sind, und sie auf Quecksilber untersuchen.

Eine Parenchymveränderung der Niere klingt nicht wirklich gut, und wenn man beim Löffinger Oberbürgermeister Tobias Link mal anfragt, ob er die Kosten für eine KM-gestützte Diagnostik übernehmen würde, erhält man diese Antwort :

Immerhin hat Link korrekt unterschrieben, so dass man ihn zu gegebener Zeit zur Verantwortung ziehen kann.
Es ist eben das Programm, das er von seiner Korntaler Kinderfickersekte übernommen hat :  lügen, bestreiten, vertuschen, verharmlosen. Die Sachlage ist nämlich wie folgt :

Das bedeutet, dass ohne Vorliegen von Versiegelung oder dichter Begrünung ein Gesundheitsrisiko zu befürchten ist. Man muss auch nicht Erde essen, um kontaminiert zu werden. Quecksilber ist selbst in minimalsten Mengen hochgradig gesundheitsschädlich. Der Staub wird in der Nase ausgefiltert und bleibt an der Nasenschleimhaut haften. Arbeiter putzen sich nicht wie die feinen Herren im Rathaus die Nase mit dem Taschentuch, sie ziehen die Nase hoch und schlucken die Rotze mitsamt dem kontaminiertem Staub runter.

Sie haben alle gewusst, dass es in meiner Halle nur den nackten ursprünglichen Naturboden gab, denn sie waren alle schon drin. Brugger im Jahr 2010, als er mir meinen zweiten Pachtvertrag abgeluchst hat und sehen wollte, wo das Bad hin kommt, Rosenstiel war mehrmals da und hat gefragt, wo ich grade im Wald dran bin, weil er Anfeuerspäne holen wollte, und Link war beim Ortstermin des Amtsgerichts drin. Ausserdem war es anhand der Baupläne bei der Baugenehmigung klar ersichtlich.

Ich habe in der  Halle überwiegend Pfähle angespitzt. Das ging so :  von draussen ein Paket mit Pfählen auf Stapellatten mit dem Radlader rein zur Kreissäge fahren – einen Pfahl vom Stapel nehmen – zwei Schritte nach links zur Säge gehen – anspitzen – zwei weitere Schritte nach links gehen und den Pfahl in den Bündler legen – vier Schritte nach rechts gehen und den nächsten Pfahl holen – zwei Schritte nach links gehen – anspitzen – usw.

Diesen Vorgang habe ich in meinen 20 Jahren in Löffingen ca. 200.000mal ausgeführt. Es hat immer gestaubt wie die Sau. Es hat mir nix ausgemacht, denn im Wald staubt es auch, wenn es trocken ist, aber der Staub im Wald ist halt nicht quecksilberbelastet. Dass der Boden im Benz-Gelände an der Oberfläche teilweise extrem mit Quecksilber verseucht ist, erfuhr ich erst, nachdem die Stadt das Bodenuntersuchungsgutachten vorlegen musste.

Beim nächsten Mal sollen sich die Rechtsabteilung der Klinik oder der Krankenkasse mit der Stadt Löffingen und dem Amtsgericht rumärgern. Nur wenn es dann heisst : „die Schadensersatzfrage wurde im Verfahren xy abschliessend geklärt“, dann haben sie verdammt schlechte Karten. Deshalb schien es mir sinnvoller zu sein, auf die 873,62 € zu verzichten. Wer ist schon so blöd und steckt 873 Ücken ein, um dann eines Tages ein paar hunderttausend selber zu bezahlen …

Ausserdem ist es doch eine Illusion zu glauben, bei einer Schadensersatzklage wäre irgend etwas heraus gekommen. Es hätte dann auch geheissen, der Kläger hat die und die Frist versäumt usw. Ich glaube, es war das Ergebnis einer geheimen Beratung, dass man dem Zakl einen Köder hinwirft und wenn er anbeisst, hat man gleich zwei unangenehme Angelegenheiten von der Backe. Aber den Gefallen habe ich ihnen nicht getan …

Das System der Stadt Löffingen basiert so wie das System der deutschen Justiz nur auf der Angst der Bürger vor finanziellem Verlust.

Aber Angst war noch nie ein guter Ratgeber

Sagt sogar die Merkel …

Geschrieben am 10. März 2019, 18:32 von
5 Kommentar Kategorie: Allgemein

5 Kommentare auf “Die Restitutionsklage oder warum es sinnvoller sein kann, auf 873,62 € zu verzichten

  1. Habe soeben erfahren der Pressel ist wieder als Richter im Landgericht Freiburg angestellt. Wenn das der Pressel ist, dann ist die Deutsche Justitz wirklich am Arsch. Kein Vertrauen mehr.

  2. Der Pressel ist eine grosse Schande für die Justiz. Der hat einen grossen Schaden angerichtet welcher auch nach 5 Jahren noch nicht behoben werden konnte,
    Der wir nie mehr Richter sein.

  3. Den Richter Pressel kenne ich auch. War eine absolute Katastrophe, kein Interesse an der Sache und auch keinerlei Fähigkeiten sich in die Angelegenheit hineinzudenken.
    Eine Schande für den Berufsstand der Richter !

    1. Sehe ich auch so. Der hat mir wegen einer Ordnungswidrigkeit 4 bewaffnete Polizisten morgens um 6.30 Uhr mit einem Hausdurchsuchungsbefehl nach Hause gehetzt. Ich soll angeblich mit dem Bike 41 zu schnell auf der Landstraße gewesen sein. Also als völlig unbescholtener Bürger ohne jegliche Einträge bei Polizei oder in Flensburg im schlimmsten Fall 4 Wochen Führerschein weg und ich hatte noch nicht einmal den Bußgeldbescheid erhalten.
      Die Ladung vor Gericht bestand aus 16 Seiten völlig überzogener Anforderungen zum „Mürbe-machen“ und und meine Beschwerde wegen Unverhältnismäßigkeit Ordnungswidrigkeit zu Hausdurchsuchungsbefehl hat sein ehemaliger Kollege Wiedmann vom Landgericht Freiburg abgeschmettert….echt widerlich.

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