01.12.2016
Die Klageerwiderung
Die Versuchung war schon gross, einfach im internet für 4,99 € so ein „Notfall-Set Vampir“ zu bestellen und dann zu hoffen, dass es was bringt. Leider wirkt das nur bei echten Vampiren. Den Blut- und Geldsauger aus dem Löffinger Rathaus kann man so nicht beikommen. Sie haben den besten Advocaten der Welt beauftragt, eine Klageschrift zu verfassen, und das Gericht will eben als Antwort darauf eine Klageerwiderung haben.
Wer nix dagegen unternimmt hat schon verloren …
Die Bürgerinitiative Löffingen hat etwas gegen das Pack im Rathaus unternommen und ist trotzdem vor Gericht gescheitert. Man hat den Eindruck, dass Administranten, Landratsamt und die Gerichte alle unter einer Decke stecken. Dadurch ist dem Pack der Kamm dermaßen geschwollen, dass sie mittlerweile einfach nur ein paar Zahlen auf eine Rechnung dazu kritzeln und den Betrag dann vor Gericht einklagen, obwohl der Bürger so eine Rechnung nie erhalten hat. Sie bekommen ja sowieso immer Recht. Zur Not lügen sie halt was zusammen oder haben Gedächtnislücken. Aber ich werde Widerstand leisten bis zur letzten Tintenpatrone …
Die selben Leute, die freundlich nickend eine weitere Million für Nahwärme und noch eine weitere Million zur Rathaussanierung durchwinken, beauftragen den besten Advocaten der Welt, 1500 € für eine Handvoll Dreck einzuklagen. Irgendwo muss das Geld für ihre Protzprojekte ja herkommen, und beim Geld hört bekanntlich der Spass auf. Wer den Tausender nicht ehrt ist die Million nicht wert …
Es war nicht alles Scheisse in Löffingen weil dort eine Menge prima Leute leben und bei denen bedankt man sich am besten indem man einen Beitrag dazu leistet, dass sie bessere Administranten bekommen.
Wenn es einen Löffinger Administranten juckt dann muss er einen Bürger kratzen und jeder kann der nächste sein. Es braucht einfach mehr Sand im Löffinger Mafia – Getriebe und mehr Leute, die diesem Pack Paroli bieten. Scheitern ist keine Schande, eine Schande ist es, es gar nicht erst zu versuchen.
Hier ist mein Versuch :
Anlage 1 Erweiterung des Pachtvertrag
Anlage 2 Eigenbedarfkündigung der Stadt Löffingen
Anlage 3 Altlast Benz-Gelände
Anlage 4 Stellplätze
Anlage 5 Strafverfahren gegen den Löffinger Hauptamtsleiter
Anlage 6 Rechnung Josef Sulzmann über Autoumsetzaktion per Gabelstapler
Anlage 7 Chaos vor dem Wertstoffhof
Anlage 8 Luftbild Nutzung Benz-Gelände
Anlage 9 Nutzung im Bauhof
Anlage 10 Schreiben an Bürgermeister Tobias Link wegen Diebstahl
Anlage 11 Barackenkonstruktion der Stadt Löffingen zur Lagerung von alten Holzbalken
Anlage 12 Fläche B 2011 und 2014
Anlage 13 Schlussrechnung über Stom von Stomio GrünweltEnergie
Anlage 14 Zahlungsbeleg
Anlage 15 Mitteilung der Stadtwerke Löffingen Stromabstellung zum 05.01.2016
Anlage 15b handschriftlich ergänzte und am 30.09.2016 eingeklagte Rechnung über 817,03 € der Stadtwerke Löffingen trotz abgestellten Strom
Anlage 16 Informationsschrift der Bürgerinitiative Löffingen Seite 1
Anlage 16b Informationsschrift der Bürgerinitiative Löffingen Seite 2
§ 536 BGB Ein Mangel, der die Tauglichkeit aufhebt, befreit von der Entrichtung der Miete
AGG Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz
§ 580 ZPO Restitutionsklage – Wiederaufnahme des Verfahrens
MediationsG Mediationsgesetz
§ 830 BGB Anstifter und Gehilfen sind Mittäter