Das Verfahren wegen Beleidigung III

03.03.2016

Das Verfahren wegen Beleidigung III

StrafbefehlStrafbefehl 001Strafbefehl002Strafbefehl 003Strafbefehl 004Strafbefehl 005Strafbefehl 006

Gegen diesen Strafbefehl habe ich Einspruch eingelegt :

 

Einspruch StrafbefehlEinspruch Strafbefehl 001Einspruch Strafbefehl 002Einspruch Strafbefehl 003Einspruch Strafbefehl 004Einspruch Strafbefehl 005

 

 

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-086.html

http://www.badische-zeitung.de/loeffingen/trotz-der-wahl-gewaehlt–87268268.html

Geschrieben am 4. März 2016, 17:20 von
1 Kommentar Kategorie: Allgemein

Ein Kommentar auf den Beitrag “Das Verfahren wegen Beleidigung III

  1. Hallo Herr Zakl!
    ich habe mich sehr lange Zeit nicht gemeldet, da ich auch viele Probleme hatte. Wir verkaufen jetzt das Haus in Kempten und ziehen um. Nach 4 Jahren werden wir auch Deutschland verlassen, in so einem Land kann man nicht weiter leben. Bald kommt wahrscheinlich eine Diktatur, das Land kann offensichtlich ohne solche Perioden nicht leben.
    Ein Prozess wegen Beleidigung ist eine Form der Diktatur, sie wird nur in Deutschland praktiziert und nirgendwo mehr in Europa. Doch Sie haben eine 95 % Chance den Prozess vor dem EGMR zu gewinnen. Eine Frau hat vor 5-6 Jahren so 100 000 Euro Entschädigung gekriegt und dazu auch die Gerichtskosten zurück.
    Ich wünsche Ihnen viel Geduld und Kraft.
    Gruß von der Natali aus Kempten

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