Wie ich Prof.Bernd Max Behnke M.A. stalkte

12.01.2018

Wie ich Prof.Bernd Max Behnke M.A. stalkte


Ein menschliches Gesicht hat ungefähr die Fläche einer DIN A4 – Seite, und mir ist keine vergleichbar kleine Fläche bekannt, auf der sich mehr Ehre und Würde versammelt hätten, als auf dem Gesicht von Prof.Bernd Max Behnke M.A.  Der jahrzehntelange Überlebenskampf im  Prekariat der deutschen Juristerei hat seine Spuren hinterlassen und zusammen mit Ehre und Würde ein eindrucksvolles Monument erschaffen.

Dieses Gesicht hat zigtausende DIN A4 – Seiten zu Gesicht bekommen, sowohl mit den Ergüssen seiner Prozessgegner als auch mit seinen eigenen, und da ist es doch völlig undenkbar, dass eine einzige DIN A4 – Seite mit ein paar wenigen Schriftzeichen diese Ehre und Würde und dazu noch ein Bundesverdienstkreuz überdecken oder gar hinweg wischen könnte. Sollte man meinen …

Mittlerweile finde ich, dass es eine sehr gute Idee der deutschen Zivilgesellschaft war, Personen mit einer ganz speziellen Ausprägung durch kleine Blechplaketten wie Bundesverdienstkreuze oder Stauffermedaillien zu stigmatisieren. Zum einen wird damit deren krankhafter Ehrsucht Abhilfe geleistet und sie geben endlich Ruhe, zum anderen haben Zeitgenossen, die eine gewisse Intelligenzstufe erreicht haben, durch diese Blechplaketten einen untrüglichen Hinweis, dass es besser ist, jeden Umgang und Kontakt mit derart Stigmatisierten zu vermeiden.

Leider habe ich diese Intelligenzstufe noch nicht erreicht, oder genauer gesagt, ich hatte sie noch nicht erreicht, als ich auf die Idee kam, Prof.Bernd Max Behnke M.A. zu stalken.
Strafmildernd möchte ich mir zu gute halten, dass ich keine Kenntnis davon hatte, dass ich mit meinem Verhalten den Straftatbestand des Stalkings erfülle. Aber Unkenntnis schützt nicht vor Strafe, oder genauer gesagt, nicht bei denen, die schon länger da sind. Bei denen, die neu hinzu gekommen sind, sieht es wieder anders aus ,,,,

Dabei ist es doch eindeutig und unbestreitbar, dass ich in dem Moment, als ich die Duale Hochschule in Schwenningen betrat, zu denen gehörte, die neu zur Hochschule hinzu gekommen waren, denn ich hatte noch nie zuvor einen Fuß in dieses ehrwürdige Gebäude gesetzt.
Wie also sollte ich Kenntnis von den dort üblichen Rechtsgebräuchen haben ?

Ich wurde nicht kontrolliert und musste auch keine Dokumente vorlegen. Nach meiner erfolgreichen Invasion ging ich zu einer Gruppe von Studenten hin und fragte, wo sich denn das Schwarze Brett befindet, denn ich hätte neue und spannende Informationen, welche zu übermitteln mit das Schwarze Brett der Hochschule als der geeignetste Ort erscheint. Spontan erklärten sich zwei aus der Gruppe bereit, mich auf dem Weg zum Schwarzen Brett zu begleiten, da es ohnehin auf dem Weg zu ihrem Hörsaal liegen würde.
So sieht akademische Willkommenskultur aus .

Unterwegs erzählte ich ihnen, dass ich auch Forscher und Wissenschaftler auf der Suche nach Erkenntnis und Wissen bin, aber eher von der praktischen Abteilung, und dass ich von draussen aus der Wildnis komme, wo man noch um jede neue Erkenntnis kämpfen und sie teuer bezahlen muss und sie nicht einfach so an die Tafel geschrieben bekommt.

Beiläufig erwähnte ich auch, dass meiner Meinung nach fast alles, was an die Tafel oder in die Zeitung geschrieben wird, sich stets in einem auffälligen Missverhältnis zur Realität befindet, was jeder bestätigen könnte, der sich der Mühsal unterzogen hat, die Grenzzäune in seinem Gehirn abzubauen so wie Augen und Ohren auf Dauerempfang und seine grauen Zellen auf Dauerbetrieb zu schalten.

Weil die richtig interessanten Sachen stets im Dunkeln der Unkenntnis verbleiben, gelte es, ein Lichtlein zu entzünden, denn so wie einem einseitig beladenen Schiff das Kentern drohe, so drohe auch  dem einseitig Informierten der Untergang im dunklen Ozean der Ahnungslosigkeit.

Es schmerze mich ausserordentlich, das ungewöhnlich breite Schaffensspektrum des Schwenninger Honorarprofessors Bernd Max Behnke M.A. immer so einseitig dargestellt zu sehen, wodurch ich mich zur Einreise in die Duale Hochschule veranlasst gesehen habe, um die Einfalt über die Vielfalt der Kommunikationswege zu vermitteln und die Ausgrenzung von Information über eine bunte Koryphäe zu beenden.

Meine beiden Begleiter meinten, einen Versuch wäre es ja wert und verabschiedeten sich, denn sie mussten in ihre Vorlesung. Da stand ich also alleine vor dem Schwarzen Brett. Es war so schwarz wie alle Schwarzen Bretter schwarz sind, genau so wie alle Theorie und alle Gehirnzellen grau sind und genau so wie alle DIN A4 – Seiten weiss und unschuldig sind, solange nix auf ihnen geschrieben steht.

In dem Moment hätte noch die Möglichkeit bestanden, dem Verhängnis Einhalt zu gebieten, wenn sich die Datei „Deutsche Geschichte“ in meinem Gehirn geöffnet hätte, was aber offenbar durch einen Systemfehler nicht geschah. Es könnte auch an meinem fortgeschrittenen Alter gelegen haben, das mir die Amtsrichterin von Neustadt ja offiziell und gerichtlich bestätigt hat.

Sonst hätte mir nämlich klar sein müssen, dass es keine wirklich gute Idee ist, in deutschen Universitäten DIN A4 – Seiten an Schwarze Bretter zu heften, zumindest nicht in Zeiten, in denen das Staatsoberhaupt der Meinung ist, dass es sich bei diesem Land um sein Land handelt, und Bürgermeister und Rechtsprofessoren der Meinung sind, dass es sich bei einer Stadt um ihre Stadt handelt.

Ich unterlag aber der irrigen Annahme, dass es in einer Universität, an der man gut und gerne studieren kann, jederzeit möglich sein müsste, eine DIN A4 – Seite mit einer Information ans Schwarze Brett zu heften und diese Information dann auch da hängen bleibt, um jedem Studierenden einen Erkenntniszugewinn zu ermöglichen, auch wenn einem Professor nicht an diesem Erkenntniszugewinn gelegen ist.

In dieser Annahme bestärkten mich auch die zahlreichen Reisszwecken, die ohne Funktion in dem Schwarzen Brett steckten und deren einziger Zweck offensichtlich darin bestand, mit ihnen im Bedarfsfall DIN A4 – Seiten an das Schwarze Brett zu heften, und weil mich diese Reisszwecken förmlich anflehten, die bisherige Sinnlosigkeit ihres Daseins zu beenden, habe ich ihnen eben den Gefallen getan und mit ihnen diese DIN A4 – Seite an das Schwarze Brett geheftet :

Dann verliess ich den Schwenninger Tempel der Erkenntnis und des Wissens wieder und begab mich zurück in die Wildnis, um mich meinem weiteren Brot- und Erkenntniserwerb zu widmen.

Ich möchte natürlich nicht verschweigen, dass ein beträchtlicher Teil meines Antriebs zu dieser Aktion in der Erkenntnis begründet ist, dass man Leuten vom Schlage der Löffinger Kommunalterroristen jeden ihrer Tiefschläge am besten mit einem Gegenschlag beantwortet, denn sonst würden sie der irrigen Annahme unterliegen, dass man sich von so was beeindrucken oder gar zur Aufgabe des Kampfes bewegen lassen könnte.

Ein paar Wochen vor meinem Besuch in der Dualen Hochschule Schwenningen war ich zu Besuch im Polizeirevier Rottweil. Bei diesem geselligen Beisammensein wurde mir mitgeteilt, dass die Löffinger Horde unter Federführung des Rechts- und Honorarprofessors Behnke M.A. Stafanzeige mit Strafantrag gegen mich gestellt haben, u.a. weil ich sie in einem Beitrag auf dieser Internetseite nur mit ihrem Vornamen erwähnt oder angesprochen habe.

Ein paar Wochen nach meinem Besuch der Dualen Hochschule Schwenningen war ich zu Besuch bei der Staatsanwaltschaft Rottweil, weil ich bei meinen Forschungen mal auf einen Paragrafen in der Strafprozessordnung gestossen bin, dass dem unverteidigten Angeschuldigten das Recht auf Akteneinsicht zusteht. Zur Akteneinsicht wird man nicht geladen, man muss einen Antrag dafür stellen :

Als Angeklagter ohne Verteidiger vor Gericht zu stehen ist wie Rauchen ohne Filter, wie fahren ohne Gurt und wie bumsen ohne Gummi :  es hat zwar Risiken und Nebenwirkungen, aber man hat einfach mehr Spass an der Sache und man kann eines Tages auf dem Friedhof allen anderen erzählen, dass man wirklich gelebt hat …

Welchem hundsgemeinen und gewöhnlichem Verbrecher ist es denn bisher gelungen, bis in den Kreißsaal vorzudringen, wo Anklage und Strafe geboren werden ?  Jedenfalls keinem, der einen Advocaten hatte und ein angeschuldigter Forscher und Sammler von interessanten Schriftstücken wird für seine Mühen und Anstrengungen auch noch mit reichlichem Zuwachs für seine Sammlung belohnt :

Dieses kurze Zitat stammt aus der 7-seitigen Strafanzeige, die Prof.Bernd Max Behnke vor über einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft Rottweil gestellt hat. Trotz Eilbedürftigkeit hat das Amtsgericht Rottweil bis heute kein Hauptverfahren eröffnet. Ich werde die Strafanzeige im vollen Wortlaut sofort nach der mündlichen Hauptverhandlung hier einstellen, bzw. nach Abschluss des Verfahrens, falls es gar keine Hauptverhandlung gibt.

Es braucht schon einen grossen Haufen von Humanität und christlicher Nächstenliebe, um für einen anderen eine empfindliche Strafe zu fordern, aber ich bin bei der Akteneinsicht noch auf ein weiteres Juwel gestossenen, ein Kleinod von unvergleichlicher Schönheit und Poesie.
Ich werde es nach meinem Ableben dem Deutschen Museum für Advocatie und Juristerei als Dauerleihgabe zur Verfügung stellen :

Nun hat Prof.Bernd Max Behnke M.A. schon viel in seinem Leben publiziert, das Wissenschaftlern und Forschern auf der ganzen Welt als Quelle der Inspiration und als Grundlage für ihren eigenen Unterricht dient. Seine 2. Ergänzung zur Ursprungsanzeige wegen Beleidigung an die Staatsanwaltschaft Rottweil vom 14.04.2017 eignet sich auch sehr gut als Unterrichtstoff für den Grundkurs „Logisches Denken“
5. Klasse Hauptschule :

Ein Handzettel kann nicht gleichzeitig beiliegen und verteilt worden sein. Entweder ist er verteilt worden oder er liegt bei. Ein Handzettel, der zum Teil angeheftet wurde, besteht mindestens aus zwei Teilen. Der Handzettel wurde aber eindeutig als unversehrtes und aus einem Teil bestehendes Schriftstück als Beweismittel an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Ein Zivilverfahren ist etwas anderes als ein Strafverfahren. Im Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Neustadt geht es um eine „Forderung“ der Stadt Löffingen, deren Prozessbevollmächtigter Behnke ist, u.a. um Bezahlung von 1000 € Stromkosten, was sich durch Stornierung der betreffenden Rechnung und Erstellung einer korrekten Rechnung in Höhe von 60 € bereits vor einem Urteil erledigt hat.

Bei den zehn Zeugen handelt es sich um die zwei Tonnen Löffinger Gemeinderat, die zum Gerichtstermin abkommandiert oder freiwillig erschienen waren. Sie waren aber genau so wie die anderen Zuschauer nur Teil der Öffentlichkeit. Zeugen waren zu diesem Termin nicht geladen. Behnke maßt sich die Rolle eines Richters an, der Fragen zu stellen hat.

Eventuelle Schmähungen müssten in einem Strafverfahren unter Berücksichtigung der Umstände und eventueller Rechtfertigungsgründe bearbeitet werden. Allein der Hinweis auf eine Internetseite kann keine Schmähung sein, zumal sich der Hinweis explizit auf die Seite „Gerichtsdokumente“ bezieht.

Die bekannte Homepage www.Löffingen-macht-platt.de wird eines Tages so umgestaltet werden, dass auch Neueinsteiger, die über einen link oder eine Suchmaschine auf diese Seite gelangen, eine Chance haben, überhaupt zu verstehen, um was es eigentlich geht. Dann wird es auch Sinn machen, Hinweise auf diese Seite an Redaktionen, andere Blogger, youtuber etc. zu geben, was den Bekanntheitsgrad extrem vergrössern könnte. Bislang ist die Seite nur für die Leute gedacht, die die Sache schon seit 3 Jahren mitverfolgen.

Prof.Bernd Max Behnke M.A. empfindet es als Beleidigung, wenn seine Studenten Bescheid über ihn wissen. Offenbar traut er ihnen eine eigenständige Beurteilung seiner Person und Vorgehensweise sowie eine eigenständige Beurteilung, was Beleidigung ist, nicht zu.
Deshalb hält er es für sinnvoller, Informationen bzw. Hinweise auf Informationen zu vernichten.
Eine Beteiligung am Hacken dieser Internetseite am 02.05.2015 kann Prof.Bernd Max Behnke M.A. nicht nachgewiesen werden.

In dem Text ist das Wort „Stalking“ unterstrichen. Offenbar hat es der Staatsanwalt unterstrichen. Es schien ihm wohl genauso bemerkenswert wie mir. Ich habe nix an diesem Dokument gemacht.

Wenn es Beleidigung und Stalking in ungerechtfertigtem Rahmen gibt, dann muss es auch Beleidigung und Stalking in gerechtfertigtem Rahmen geben. Wo dieser Rahmen anfängt und wo er aufhört wird von Behnke nicht ausgeführt. Möglicherweise handelt es sich bei der Art von Umgang , den Behnke`s berühmteste Mandanten mit Frauen und Kindern pflegen und der sie in Sicherheitsverwahrung gebracht hat, aus der sie dann aber Behnke wieder heraus bekam, um Stalking in gerechtfertigtem Rahmen. Jedenfalls hat Behnke diesbezüglich nie Strafanzeige mit Strafantrag gestellt.

„Strafantrag wegen aller infrage kommenden Rechtsverstösse“ zu stellen bedeutet, dass sich der Staatsanwalt auch Gedanken machen soll, was man einem Scheisskerl noch alles zusätzlich rein würgen könnte, um ihn noch empfindlicher zu bestrafen. Aber das ist übliche Rechtspraxis und ich werde diese Floskel in meine eventuellen Strafanzeigen integrieren.

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Irgendwann im letzten Sommer hatte ich plötzlich wieder Zugriff auf meine Gehirndatei „Deutsche Geschichte“ und ich konnte eine Verbindung aus den Begriffen „Universität“, „DIN A4 – Seite“ und „empfindliche Strafe“ herstellen. Da ist sie mir dann wieder eingefallen, jene Querulantin, die die Unverschämtheit besessen hatte, einen Adolf Hitler zu stalken.

Die Dame hatte damals u.a. in Universitäten Flugblätter verteilt und die Sache ist für sie nicht gut ausgegangen.
Sie wurde hingerichtet, denn Hitler hatte eine empfindliche Strafe für sie verlangt. Da ist es mir dann schon ein wenig mulmig geworden. Aber zum Glück ist die Todesstrafe abgeschafft und wir sind ja auch erst am Anfang vom 4.Reich.
Trotzdem hatte ich in der darauf folgenden Nacht einen seltsamen Traum.

Es war so :

Ich befand mich in einem Gerichtssaal und war der Angeklagte. Der Richter war Pressel, jener scharfe Richter, dem es ausreicht, dass etwas so gewesen sein kann, und der die Auffassung vertritt, dass Organe staatlichen Handeln tun und lassen dürften, was sie wollen. Diesmal hatte er aber keinen schwarzen Mantel an, sondern einen blutroten und dazu noch eine blutrote Mütze oder Haube.

Pressel lächelte mich freundlich an und sagte, der Angeklagte habe das letzte Wort und ich möge mit meinem Vortrag beginnen. Egal wie weit ein Rechtsstaat oder eine Stadt oder ein Mensch schon den Bach runter sind, der Schein ist immer das wichtigste und das letzte, was aufgegeben wird.
Aber ich wollte die Chance, die ich nicht hatte, nutzen und stand auf und sagte :

Euer Ehren !!

Es kann so gewesen sein, dass ich Prof.Bernd Max Behnke gestalkt habe, aber ich hatte einen Rechtfertigungsgrund, denn ich wollte ein Lichtlein anzünden dort wo Dunkelheit herrscht

Da kam aus der rechten Ecke ein kleines, fast glatzköpfiges Männlein hervorgesprungen und schrie:

Einspruch, Euer Ehren !!

Ich erweitere die Strafanzeige um den Straftatbestand der versuchten Brandstiftung in einem ganz besonders schweren Fall und stelle zusätzlichen Strafantrag wegen aller infrage kommenden Rechtsverstösse.

Da wurde mir klar, dass ich mein ohnehin verpfuschtes Leben endgültig verwirkt hatte.
Schon sauste der Hammer des Richters runter und ich wurde auf einen Tisch geschnallt, denn das Urteil war per Giftspritze sofort vollstreckbar. Ich bin immer bestrebt, das bestmögliche aus jeder Situation zu machen, und das beste, was ich jetzt noch erreichen konnte, war ein möglichst cooler Abgang.

Deshalb hatte ich mir felsenfest vorgenommen, kurz vor dem letzten Moment, an dem ich meinen kleinen verschissenen Arsch endgültig zukneifen muss, jene zwei heiligen und berühmten Worte laut und deutlich auszusprechen :

Mehr Licht !!

Das ist der Abgang, von dem alle träumen, die ab und zu mal einen Text zusammenbasteln.
Im Augenwinkel konnte ich schon beobachten, wie sich der Gerichtsmedizinhonorarprofessor seine Spritze aufzog. Der finale Moment war also gekommen. Ich wunderte mich noch, weil ich dachte, so eine Spritze müsse doch pieksen und stechen, aber es rüttelte nur irgendwie an meiner Schulter und auf einmal wachte ich auf.

Jemand hatte die Nachttischlampe eingeschaltet …


Aktueller denn je :

alle Flugblätter der Weissen Rose in gut lesbarer Schrift –> hier

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