Wann und warum man vor Gericht verliert

28.10.2018

Wann und warum man vor Gericht verliert

Dies ist das letzte Foto meiner Lagerhalle in der Löffinger Kesselstrasse.
Ich habe sie Anfang Oktober abgebaut. Irgendwann hat man eben verloren.
Es ging von Anfang an nur darum, es der Löffinger Mafia so schwer wie möglich zu machen und ihnen den Spass an ihrer Willkür gründlich zu verleiden. Ich glaube, das ist mir in den vergangenen 4 Jahren trotz der schlussendlichen Niederlage ganz gut gelungen.

Ich habe mir eine längere Sommerpause gegönnt, denn bei dem Super-Wetter gab es angenehmere Aktivitäten, als am Computer zu sitzen und sich mit Gerichtsdokumenten zu befassen. Ich habe mich in der Sonne gesonnt und die Stadt Löffingen sich in ihrem Erfolg sonnen lassen, aber jetzt schneit es draussen und die Zeit ist gekommen, um mit dem Aufzuarbeiten anzufangen.

Der entscheidende Punkt war, dass die Stadt Löffingen ein vorläufig vollstreckbares Urteil erwirken konnte. Dadurch konnte sie dieses Schreiben in Auftrag geben :

Ich hätte zwar Vollstreckungsschutz beantragen können, doch wozu ? Ich habe kein Interesse mehr an der Halle und ich konnte das Trapezblech und die Holzverbinder gut vermarkten. Hätte ich die Halle nicht abgebaut, wäre alles zum Eigentum der Stadt Löffingen geworden.
Die Stadt Löffingen hat grosses Interesse an Trapezblech und Holz …

Dieses Bild zeigt nicht etwa meinen Saustall. Es zeigt den Saustall der Stadt Löffingen.
Um dieses Holz und Trapezblech lagern zu können, hat die Stadt Löffingen die erste Räumungsklage von 2014 bis 2016 geführt. Als Räumungsgrund hat sie beim Amtsgericht „den Bau einer sicheren Zufahrt zum Gewächshaus“ angegeben. Aber geschenkt …
Wie gesagt, es geht um Macht, Willkür und die Verhöhnung anderer.

Über die Löffinger Mafia Behnke/Brugger/Rosenstiel/Link braucht man kein Wort mehr zu verlieren, aber was von der Justiz an „Argumenten und „Gründen“ gekommen ist, hat mich doch sehr erstaunt. Im zweiten Räumungsverfahren von 2016-2018 bin ich daran gescheitert, dass ich nicht nachweisen konnte, wo sich meine Stellplätze befinden :

Nun sind Stellplätze gesetzlich vorgeschrieben und dementsprechend sind auch 2 Stellplätze in der Baugenehmigung eingetragen. In § 2 Abs.8 der Landesbauordnung Baden-Württemberg steht, dass Lagerhallen und Garagen keine Stellplätze sind → hier nachzulesen. Es bleibt also nur noch der selbst vom Richter bemerkte „Abstand zur Kesselstrasse hin“ als Möglichkeit für Stellplätze übrig.
Die Grösse hätte sich durch die Quadratmeterzahl der gesamten Pachtfläche abzüglich der Quadratmeterzahl der Lagerhalle ergeben. Aber mit Logik macht man sich nicht beliebt vor Gericht …

Es lag die absurde Situation vor, dass eine Stadt von einem Bauherrn die Einrichtung von Stellplätzen gefordert hat, aber auch nach 20 Jahren nicht weiss oder genauer nicht sagen will, wo sich diese Stellplätze befinden.
So was gibt es nur in Löffingen.

Wenn das Gericht also keine Feststellungen treffen kann, wäre es dann nicht logisch gewesen, nach dem ehernen Rechtsgrundsatz „In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten“ oder in diesem Fall für den Beklagten zu entscheiden ?

Hätte es dann nicht heissen müssen : Die Klägerin Stadt Löffingen konnte ihre vage Behauptung, sie hätte die Stellplätze des Beklagten nicht überbaut, nicht substantiieren.

Stattdessen hat es für die Stadt Löffingen gereicht, einfach nur zu bestreiten, und streiten und bestreiten ist nun mal das einzigste und beste, was sie können.

Ein verständiger Leser und Einwohner Löffingens wird an dieser Stelle ein gewisses Unwohlsein verspüren, denn es könnte ihm in den Sinn kommen, was er wohl zu tun gedenkt, wenn er eines Tages vor die Aufgabe gestellt wird, substantiiert nachweisen zu müssen, dass sich sein Haus oder seine Stellplätze oder sein Auto oder gar seine Nase mitten im Gesicht auch wirklich dort befindet, wo sie seiner unbedeutenden Meinung nach sein muss …

Es bleibt also als Erkenntniszugewinn festzuhalten :

Alles, was einem Urteil wie es erwartet wird im Wege steht, ist entweder

1. unzulässig

2. unbegründet

3. nicht substantiiert

oder

4. ohne Belang

Ohne Belang können nicht nur Behauptungen, sondern auch Zeugen sein.
Dann werden sie erst gar nicht geladen, selbst wenn es schriftlich und ausdrücklich beantragt wurde. Ich glaube schon, dass der Lollo vor Gericht ausgesagt hätte, dass er als Reifen-Werkstatt einen Pachtvertrag mit der Stadt über 12 Stellplätze hatte und dass diese 12 Stellplätze durch den Neubau des Wertstoffhofes weggefallen sind, man ihm aber seitens der Stadt Löffingen mitgeteilt hat, dass er seine Stellplätze auf der Fläche meiner Lagerhalle bekommt, sobald diese verschwunden ist.

Allerdings muss ein Zeuge erst mal vom Richter zur Hauptverhandlung geladen werden, um eine Aussage machen zu können. Lädt ihn der Richter nicht, hat der Antragsteller die Arschkarte.
Der Zeuge taucht weder im Urteil noch in der Urteilsbegründung auf. Der ganze Sachverhalt, über den er hätte berichten können, fällt unter den Tisch.

Zum Glück gibt es im besten aller möglichen Rechtsstaaten die Möglichkeit, gegen Urteile ohne Zeugen Berufung einzulegen. Das habe ich natürlich gemacht, doch schon bald sah ich mich mit einem weiteren unwiderlegbarem Argument konfrontiert :

Übersetzt heisst das :

Freundchen, lass es lieber bleiben, sonst zahlst du das Vierfache …

Weil ich guten Ratschlägen durchaus zugänglich bin und weil ich nicht so wie die Stadt Löffingen mit 20.000.000 € Schulden enden möchte, habe ich die Berufung zurück gezogen.
Es war für das Landgericht Freiburg auch gar nicht schwer, eine Begründung zu finden, ohne sich mit Nebensächlichkeiten wie nicht geladenen Zeugen oder Rechtsgrundsätzen beschäftigen zu müssen :

Wir wollen jetzt ins Strafrecht hinüber wechseln und schauen, wie belangvoll und substantiiert es dort zugeht. Der Bereich der Strafanzeigen ist jene Spielwiese, auf der echte Männer ohne Nerven und Skrupel nicht mit Messern aufeinander einstechen, sondern mit Paragraphen.
Ich habe mal den § 267 gezogen, nachdem ich vom AG Neustadt doch noch die folgende Urkunde zugespielt bekommen habe ( eine spannende Geschichte, über die ich noch gesondert berichten werde ).

Im § 267 heisst es :

§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bereits ein Bierdeckel mit Strichen drauf ist eine Urkunde, und wenn der Wirt wahrheitswidrig einen Strich dazu macht, begeht er eine Urkundenfälschung. Unter dieser Vorraussetzung muss es auch Urkundenfälschung sein, wenn ein Rechtsanwalt auf eine ohnehin schon gefälschte Rechnung von 305,03 € noch einmal 512 € drauf packt und sie dann in den Rechtsverkehr einbringt, in dem er 817,03 € gerichtlich einklagt.

Meine Erwartung war gross, dass sich Prof.Bernd Max Behnke M.A. durch diese Aktion selbst zu den von ihm anwaltlich betreuten Kinderfickern ins Gefängnis befördert.
Obwohl die Stromrechnung über 305,03 € bereits seit Mai 2017 storniert ist und eine korrekte Rechnung in Höhe von 60,80 € vorliegt, gelangt Oberstaatsanwalt Mächtel von der Staatsanwaltschaft Freiburg im August 2018 zu dieser Einschätzung :

Ein Staatsanwalt hat es echt gut. Er muss weder begründen noch substantiieren. Er sagt einfach, dass etwas so ist oder eben nicht. Die Frage bleibt offen, wann denn dann überhaupt jemals irgendwas Urkundenfälschung und Prozessbetrug ist.
Ich bin zu dieser Einschätzung gelangt :

Oberstaatsanwalt Mächtel konnte seine vage Behauptung, dass keine Urkundenfälschung vorliegt, nicht substantiieren. Bei mangelder Substantiierung ist einfaches Bestreiten zulässig …

Prof. Bernd Max Behnke M.A. ist zu dieser Einschätzung gelangt :

Ein Rückzieher aus „Gründen der zeitlichen Prozessökonomie“ ….  ein echter Brüller !!

Der wahre Grund für Behnke`s Klagerücknahme ist, dass ich nicht auf sein Angebot eingegangen bin, eine gefälschte Rechnung nicht zahlen zu müssen, wenn ich diese Internetseite lösche.

Prof. Bernd Max Behnke M.A. will aber weiterhin eine seit über einem Jahr stornierte Rechnung samt der von ihm höchstpersönlich drauf gepackten 512 € einklagen.

Bravo !!! So was nenne ich „Eier haben“ …

Pozessökonomie ist Teil einer belangvollen und substantiierten Rechtsprechung und die hat ihren Preis, denn Geld ist die Substanz, die am Ende entscheidet, wann und warum einer vor Gericht verliert. Richter, Staats- und sonstige Anwälte leben nicht von Luft und Gerechtigkeit allein. Bezahlt werden sie am Ende vom Verlierer und Verurteilten. Deshalb wird mit besonders spitzer Feder gerechnet :


Es kann aber auch mal vorkommen, dass das Gericht fünfe grad sein lässt und dem Verurteilten die Gerichtskosten erlässt, wie bei diesem Schandurteil. Solche Urteile nehmen zu, weshalb ich es auch nicht mehr für angemessen halte, mich wegen 325m² Dreck, einer Lagerhalle mit einem Einheitswert von 3700 DM und ein paarhundert Euro aufzuregen. Es gibt wahrlich schlimmeres.
Die Zeit wird kommen, wo man anfängt, solche Urteile aufzuarbeiten.
Da bin ich mir ganz sicher.
So wie man diesen Herrn hier dankenswerterweise noch nach über 70 Jahren zur Rechenschaft zieht.

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Das war nur ein erster und kurzer Ausflug in den Irr(sinns)garten des Prof.Bernd Max Behnke M.A. , der Stadt Löffingen und der deutschen Justiz.
Sobald Wetter und Zeit wieder passen, werden wir weitere Exkursionen unternehmen.

Also dran bleiben !!

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