Übers Ziel hinausgeschossen

18.06.2016

Übers Ziel hinaus geschossen

 

Gut Ding will Weile haben. 5 Stunden Wortprotokoll lassen sich eben nicht von heute auf morgen schreiben. Aber hier ist schon mal ein Artikel der „Badischen Zeitung“ über die Gerichtsverhandlung am 02.05.2016

 

 

Übers Ziel hinausgeschossen

53-Jähriger beleidigt Bürgermeister und städtische Angestellte und wird zu 450 Euro verurteilt.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Fünf Stunden zog sich die Verhandlung im Amtsgericht wegen Beleidigung hin. Richterin Melanie Raschke musste entscheiden, ob die Äußerungen des Angeklagten noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Am Ende lohnte sich sein Einspruch für den 53-Jährigen, auch wenn er nicht freigesprochen wurde, wie er selbst gefordert hatte. Doch statt der im Strafbefehl festgelegten 1800 Euro – 60 Tagessätze à 30 Euro – wurde der Selbstständige wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Der Hochschwarzwälder, der inzwischen in einem anderen Landkreis lebt, hatte auf seiner Internetseite laut Anklage im Zeitraum von Mai bis August 2015 zwei Bürgermeister und einen städtischen Angestellten seines damaligen Wohnorts sowie einen Rechtsanwalt beleidigt, um seine „Missachtung zum Ausdruck zu bringen“. Ihm ging es um „Transparenz“, Protest und Widerstand gegen die Obrigkeit, als er seine Website einrichtete, beteuerte der Angeklagte vor Gericht. Hintergrund war ein Konflikt, der sich lange hochgeschaukelt hatte und Ende 2014 zu einem Zivilprozess geführt hatte.

Der geschiedene Familienvater hatte nach eigenen Angaben seit 1995 ein Grundstück von der Gemeinde gepachtet, auf dem er Holz verarbeitete, lagerte und verkaufte. Etliche Jahre später einigten sich nach seiner Darstellung beide Seiten über die zusätzliche Pachtung einer benachbarten Fläche. Sein Fehler sei, so der Angeklagte, dass er den Pachtvertrag nicht ändern ließ, als der damalige Bürgermeister ihm die Nutzung des zweiten Grundstücks erlaubt habe.

Im April 2014 kündigte die Gemeinde als Eigentümerin das Pachtverhältnis wegen Eigenbedarfs. Doch die Gemeinde habe das geplante Projekt zunächst nicht umgesetzt, sondern das Grundstück jemand anderem kostenlos zur Nutzung überlassen, behauptete der Angeklagte. Er habe sich das ein Jahr lang angesehen und dann Brennholz dort abgestellt. Auf Klage der Stadt urteilte das Amtsgericht Titisee-Neustadt im April 2015, dass der Pächter die Fläche räumen und für die Nutzung knapp 300 Euro plus Zinsen zahlen muss. Die Klägerin hatte einen niedrigen vierstelligen Betrag gefordert. Der Versuch einer gütlichen Einigung zwischen der Kommune und dem Bürger war zuvor gescheitert.

Auslöser des Konflikts

ist ein Grundstück

Der Angeklagte sah sich in seinem Konflikt mit Amtsträgern der Stadt als Opfer: Er habe „eine unendliche Reihe an Demütigungen, Willkür, Schikane“ erlebt. Beispielsweise sei sein Auto einmal mit dem Gabelstapler umgesetzt worden, während andere, die seine Ausfahrt zugeparkt hätten, unbehelligt geblieben seien. Gerüchte und Verleumdungen seien dazugekommen. So habe der Prozessbevollmächtigte der Stadt die vom Angeklagten auf dem gepachteten Grundstück errichteten Gebäude als „uneinsehbare Festung“ bezeichnet, in der sich allerlei verbergen lasse. Der Angeklagte konterte auf seiner Internetseite: Der Rechtsanwalt sei „ein schmieriger eiskalter Machtmensch, der keinerlei Skrupel hat, Prozessgegner wissentlich mit falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen beim Gericht anzuschwärzen“.

Dem Vorgänger des jetzigen Bürgermeisters warf der Angeklagte unter anderem vor, sich nicht an die Absprache über die Nutzung der gepachteten Flächen gehalten zu haben. Dessen Nachfolger kreidete er an, das Pachtverhältnis gekündigt zu haben, ohne jemals mit ihm geredet zu haben. Mit der Titulierung als „Scheiß-Nazis im Rathaus“ war für den Amtsinhaber „die Schwelle überschritten, die man sich gefallen lassen muss“, er stellte Strafanzeige. Ebenso sein Vorgänger, den der Angeklagte mit der Mafia in Verbindung gebracht hatte, der Rechtsanwalt und der Stadtbaumeister. Dieser sagte, „ich finde es unter aller Sau, wie man hier in der Öffentlichkeit beschimpft wird. Ich soll ein Psychopath sein, verrückt sein, kriminell sein und ich bin ein Scheiß-Nazi“.

Er und der Bürgermeister beantragten bei ihren Zeugenaussagen, dass der Angeklagte die sie betreffenden Äußerungen auf seiner Homepage unterlassen müsse. Darüber entschied die Richterin jedoch nicht, weil die Anträge nicht konkret genug gewesen seien.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sagte, der nicht vorbestrafte Angeklagte habe andere Menschen „erheblich verletzt“ und „kein richtiges Unrechtsbewusstsein“. Er forderte für die Beleidigungen 60 Tagessätze à 15 Euro. Der Angeklagte fühlte sich seinerseits zuerst durch die „Obrigkeit“ beleidigt, noch dazu habe er nach der Kündigung der kompletten Pachtfläche „meine komplette Existenz verloren“; deshalb habe er sein „Recht zur Selbsthilfe wahrgenommen“.

Richterin Raschke befand in ihrer Urteilsbegründung, der 53-Jährige sei mit seinen Diffamierungen „übers Ziel hinausgeschossen“. Stattdessen hätte er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen oder Anzeige wegen eventueller Falschaussagen erstatten können. Doch wie hatte der Angeklagte im Lauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht Neustadt gesagt: „Das ist unter meinem Niveau, Anzeige zu erstatten“

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