Lerne klagen ohne zu leiden

28.02.2018

Lerne klagen ohne zu leiden

 

Die allermeisten Fahrzeuge sind eigentlich zu über 95% Stehzeuge, weshalb der Gesetzgeber in der Landesbauordnung  § 2 vorgeschrieben hat, dass beim Bau von Wohnungen und Gewerbeimmobilien stets eine ausreichende Anzahl von Stell- und Parkplätzen mit geplant und errichtet werden müssen.

Das Fahrzeug auf dem Bild ist vermutlich der einzigste PKW auf der Welt, wegen dem ein Rechtsprofessor eine dreiseitige Klageschrift an ein Gericht verfasst hat, damit der PKW nicht länger da steht wo er stand, obwohl er einen Stellplatz hatte, der den Gesetzen entsprechend so geplant und errichtet worden war. Eine solch paradoxe Situation, dass die Behörden die Errichtung von Stellplätzen vorschreiben und sie einem später dann ersatzlos wieder weg nehmen, kann nur in Löffingen entstehen, jener Stadt, in der der Wahnsinn ein Meister aus dem Rathaus ist.

Dieses Bild habe ich am Ausgang des Arlberg-Tunnel in Österreich aufgenommen.
Der Arlberg-Tunnel ist ein gutes Symbol für den Umgang mit dem kriminellem Pack aus dem Löffinger Rathaus. Er ist 15km lang, irgendwie gerät man plötzlich hinein, es kostet Zeit, Geld und Energie, alles ist dunkel und man denkt, es hört nie mehr auf, aber irgendwann ist man durch und wieder draussen an der Sonne.

Es ist genau so wie beim Umgang mit den Löffinger Tomatenfressern :
Man muss eigentlich nur die Augen auf machen und sich konzentrieren und konsequent auf seiner Spur bleiben und lange genug warten, bis irgendwann die Sonne der Wahrheit das kriminelles Lügengebäude zum Einsturz bringt …

Ich weiss auch nicht, wodurch dieser PKW Subaru so einen gnadenlosen Hass auf sich gezogen hat.
Klar, die Farbe ist fast schon ekelhaft grün und ich bin ja auch der Meinung, dass die Grünen der Abschaum Deutschlands sind, aber man sollte doch bitteschön die Parteipolitik im Verwaltungs- und Verkehrsrecht aus dem Spiel lassen …

Wenn man eine Strasse über die Stellplätze von Anliegern verbreitert, wirft sich zwangsläufig die Frage auf, wo die Autos dann hin sollen. Stellplätze können sich in Luft auflösen, Autos aber nicht. Ich habe mich damals dazu entschieden, den Subaru gegenüber bei den Altkleidercontainern abzustellen, weil er meiner Meinung nach dort am wenigsten störte.

Aber es kann der friedlichste PKW nicht in Ruhe stehen, wenn es einem bösen Administranten nicht gefällt. Deshalb wurde der PKW eines Tages unter dem Vorwand, er würde den Betrieb des Wertstoffhofs behindern, mit dem Gabelstapler weg gelupft und durch einen Streugutkübel ersetzt, der den Betrieb natürlich nicht behindert.

 

Nun ist das Umsetzen eines Autos per Gabelstapler ohne sachlichen Grund eine bewusste und absichtliche Provokation und Demütigung, aber ich bin ein gutmütiger Mensch und ich wusste, dass der Abfallmeister Sulzmann nicht die hellste Kerze auf der Rathaustorte ist, und ich wusste, dass sich der Stadtbaumeister Rosenstiel an einer -nennen wir es mal- „psychische Störung“ litt, und letztendlich war es mir egal, ob das Auto jetzt 20m weiter hüben oder drüben steht.

Natürlich setzen sich weder Sulzmann noch Rosenstiel in einen Gabelstapler und setzen ein Auto um.
Dazu sind sie viel zu unfähig und vor allem viel zu feige. Solches Pack lässt andere arbeiten und stellt anderen hinterher eine Rechnung dafür. Auf das Geld können sie ewig warten.

Aber ich wunderte mich schon, dass selbst grosse weisse Kastenwagen den Betrieb des Wertstoffhofs nicht behindern …

Leider wurden die Leiden der Stadtverwaltung Löffingen durch diese Maßnahme nicht entscheidend gelindert, so dass der Königliche Hofadvocat Behnke M.A. zu Hilfe gerufen werden musste. Dieser hatte die Güte, dem Amtsgericht Neustadt mit seiner „Klage auf Räumung des Fahrzeugs“ auch eine detaillierte Karte vorzulegen, auf der der neue Standort des zu räumenden Fahrzeugs exakt vermerkt ist (was er heute sicher bereut) …

Die Klage Behnke in vollem Wortlaut ist → hier

Dort steht drin, dass der Subaru oder sein Besitzer ein ganz übler Besitz- und Handlungsstörer ist, der dringend weg muss, weil sie darunter leiden, dass sie dort nicht so ungestört besitzen und handeln können, wie sie dort gerne besitzen und handeln würden …

Ich würde auch gern meinen PKW Subaru ungestört besitzen und mit ihm handeln, aber das geht nicht mehr, denn er ist weg. Die Stadt Löffingen nennt es Entfernung, ich nenne es Diebstahl und Enteignung. Es wird eines Tages geklärt werden, was es ist. Sicher ist nur, dass durch Täuschung oder Betrug erwirkte Rechtshandlungen nichtig und unwirksam sind und rückabgewickelt werden müssen. Das bedeutet, dass der Subaru wieder beigebracht und Schadensersatz geleistet werden muss. Aber das ist nicht mein Problem. Das ist das Problem des Hauptverantwortlichen der Stadt Löffingen, des Bürgermeisters Tobias Link.

Im Sommer war ich mal an meiner Halle und stellte fest, dass genau an dem Platz, von dem mein Subaru weg geklagt werden sollte, ein grosser abgemeldeter PKW-Transportanhänger stand :

Ein halbes Jahr später stand er immernoch da :

Das Leiden der Stadt Löffingen war also doch nicht so gross, um klagen zu müssen, denn so ein Hänger stört Besitz und Handeln mindestens genauso wie ein PKW Subaru. Ich habe diesen Umstand dem Amtsgericht Neustadt mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass die Stadt Löffingen ein weiteres Mal versucht, durch Betrug ein Urteil vom Amtsgericht zu erwirken, einzig und allein um einem anderen zu schaden.

Hier wird die Problematik von Behördenwillkür und die rechtliche Situation erklärt :

Quelle

Ich könnte mir vorstellen, dass sie in Neustadt froh sind, kein zweites Mal ein Verfahren wegen Prozessbetrug durch die Stadt Löffingen wiederaufnehmen zu müssen, denn das Urteil zur Klage samt Klageerweiterung von Behnke M.A. ist noch nicht gesprochen. Die Stadt Löffingen kann vielleicht einen einzelnen Bürger verarschen oder auch eine ganze Bürgerinitiative, aber bei einem Amtsgericht werden sie sich einen Bruch heben …

Zur Wiederaufnahme des Verfahrens „Räumung 2014“ kann ich nix Neues berichten.
Offenbar handelt es sich dabei um eine Angelegenheit zwischen der Stadt Löffingen und dem Amtsgericht Neustadt, das ja in erster Linie betrogen worden ist. Ich habe die Gebühr für das Verfahren bezahlen müssen, damit die Klage zugestellt wird, weshalb ich hoffe, dass ich eines Tages wenigstens erfahre, wie das Verfahren ausgegangen ist ..

Aber es gibt Neuigkeiten aus Rottweil

Das Amtsgericht Rottweil hat den Termin zur Hauptverhandlung wegen Beleidigung auf den 05.04.2018   10:15 Uhr festgesetzt.

Die Betrüger hatten Strafanzeige erstattet, weil der Betrogene ihnen seine Missachtung kund tut und ihnen nicht die erwünschte Ehrerbietung darbringt.

Abschaum muss halt nicht unbedingt grün sein ….

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