Einladung zur Gerichtsverhandlung

29.04.2016

 

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So ein ähnliches Inserat wollte ich vor fast zwei  Jahren im Löffinger Mitteilungsblatt für teures Geld veröffentlichen lassen, um auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung hinzuweisen.
Allerdings ging es damals um die Räumung von 187qm städtischen Unland.
Leider musste der Betreiber der Druckerei erst den Löffinger Bürgermeister fragen, ob er das Inserat drucken darf. Der Bürgermeister erlaubte es nicht und deshalb ist das Inserat auch nicht erschienen.

Die Informationspolitik der Stadt Löffingen habe ich schon in diesem Beitrag zusammengefasst. Das erinnert doch sehr an eine ziemlich dunkle Zeit, weshalb ich  für die Einladung auch ein Schriftbild aus dieser Zeit verwendet habe …

Heute habe ich eine eigene Internetseite. Die wurde zwar auch schon gehackt, aber ich habe sie mit erheblichem Aufwand wiederherstellen lassen und jetzt kann ich hier frei meine Meinung äussern und schreiben was ich will. Das heisst, ich kann natürlich nur insoweit eine freie Meinungsäusserung  schreiben, insofern sich niemand durch meine freie Meinungsäusserung beleidigt fühlt.

Jetzt liegt aber die Beleidigungsgrenze bei türkischen oder nordkoreanischen oder auch Löffinger Regenten extrem  niedrig, was zu einer Problematik geführt hat, die mich ein ganzes Jahresgehalt kosten könnte.  Frau Richterin Raschke wird u.a. folgende Fragen entscheiden :

  •  ob es Beleidung ist, wenn man einen als „link“ bezeichnet, der bei einer erhaltenswerten Fläche im Winter den Oberboden wegbaggern lässt, damit man im Frühjahr nicht mehr nachschauen kann, ob sich dort geschützte Pflanzen befinden
  • ob es Beleidigung ist, wenn man einen als „link“ bezeichnet, der über einen Gerichtsvollzieher die Jahresmiete 2015 für eine Pachtfläche eintreiben will, deren Pachtvertrag er zum 30.06.2014 gekündigt hat
  • ob es Beleidigung ist, wenn man einen als „kriminell“ und „Psychopathen“ bezeichnet, der Hunderte Tonnen Asphaltplatten mitten in eine Stadt fahren lässt, um sie dort zu Bröseln zerhacken zu lassen
  • ob es Beleidigung ist, wenn man einen Sozialdemokraten als „Sozi“ und einen Bankangestellten als „bankster“ bezeichnet
  • ob es Beleidigung ist, wenn man einen Rechtsprofessor, der überwiegend Pädophile und sonstige Sexualstraftäter verteidigt, als „Kinderficker-Anwalt“ bezeichnet
  • ob es Beleidigung ist, wenn man Leute, die eine Internetseite hacken lassen, als „Ratten“ bezeichnet
  • ob es Beleidigung ist, wenn man Leute, die einem das Auto mit einem Gabelstapler quer vor die Ausfahrt stellen, als „Scheiss-Nazis“ bezeichnet
  • ob es Beleidigung ist, wenn man dasselbe Wort verwendet, dass der Vize-Bundeskanzler in der Tagesschau verwendet

Die gesamte Liste meiner Schandtaten ist weiter unten im Strafbefehl oder im Bundeszentralregister Strafanträge Bl. 773 ff. d. A.  nachzulesen.

Durch den Fall Böhmermann wird die Sache zusätzlich interessant. Im Vergleich zu dem, was Böhmermann rausgehauen hat sind meine Sachen ja mehr als harmlos. Trotzdem finden selbst Gerichtspräsidenten, dass es verheerend wäre, wenn gegen Böhmermann ermittelt würde. Aber mir soll jetzt das Fell über die Ohren gezogen werden. Im Gegensatz zu den Löffinger Administranten hatte Herr Erdogan wenigstens die Freundlichkeit, Herrn Böhmermann nicht zwei Jahre lang mit Mobbing und Demütigungen zu quälen und zu den Beleidigungen zu provozieren …

Diesmal sind alle Löffinger Administranten im Zeugenstand und können deshalb für Lügen bestraft werden. Ich kann schon mal vorausschicken, dass sie sich auffallend anders verhalten, wenn nicht sie der Chef im Raum sind, sondern der Richter.
Da kommt es trotz knallrotem Kopf (was ja eigentlich ein Zeichen für gute Durchblutung ist) zu sonderbaren Gedächtnisausfällen …

urteil eigentum 001Quelle : http://löffingen-macht-platt.de/urteil-und-urteilsbegruendung-des-amtsgericht-titisee-neustadt-vom-02-04-2015/

Die Juristen-Profis Behnke und Link haben die unangenehme Angewohnheit, immer dazwischen zu quatschen, um ihren Gegenüber aus dem Konzept zu bringen.
Hoffentlich stellt die Richterin sowas diesmal ab.
Am besten ist es, wenn jeder selbst hinkommt und sich seine eigene Meinung bildet.
Es kann ja nicht falsch sein, wenn möglichst viel Volk dabei ist, wenn im Namen des Volkes entschieden wird …

Hier ist nochmal die offizielle Einladung des Amtsgericht :

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Es geht um diesen Strafbefehl :

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