Die Strafanzeige – ein online-Seminar mit Prof.Bernd Max Behnke L.M.A.A.

01.09.2017

Die Strafanzeige – ein online-Seminar mit Prof.Bernd Max Behnke L.M.A.A.

Verehrte Studentinnen und Studentinnen !

Herzlich willkommen zum online-Seminar über die Strafanzeige.
Leider führt die Strafanzeige immernoch ein Mauerblümchen-Dasein in der gesellschaftlichen Diskussion.
Mein Anliegen ist es, der Strafanzeige wieder zu dem Ansehen zu verhelfen, das ihr in einem bunten Rechtsstaat gebührt. Eine direkte verbale Kommunikation zwischen Menschen ist wenig zielführend, denn sie veruracht keinen Umsatz von Geld und sichert keine Arbeitsplätze in der Justizindustrie.

Das Paradebeispiel einer Strafanzeige im Rahmen einer sozialen Interaktion ist die Strafanzeige wegen Beleidigung.
Ein Viertel aller Strafverfahren werden wegen Beleidigung geführt, über 250.000 Verfahren jedes Jahr. Mit der Strafanzeige wegen Beleidigung habt ihr ein Werkzeug an der Hand, das euch den Weg frei macht, egal, ob es nach oben, nach vorne oder über andere hinweg gehen soll.

Wir werden uns eine Musteranzeige wegen Beleidigung anschauen und dazu bekommt ihr noch ein paar coole Tricks von mir mit auf den Weg, denn früher oder später wird in euerm Leben eine Situation auftreten, wo ihr ohne Strafanzeige nicht mehr weiter wisst …

So sieht der grobe Entwurf einer Strafanzeige wegen Beleidigung aus :

Wichtig ist, dass ihr Strafantrag stellt. Sonst passiert gar nix. Wichtig ist auch, dass ihr Strafanzeige aus allen rechtlichen Gründen und wegen allem möglichen stellt. Sonst vergesst ihr am Ende noch was …

Ganz wichtig ist auch, dass ihr mehrere seid. Das macht mehr Eindruck. Ihr solltet also unbedingt schauen, dass ihr mehrere geschädigte Personen zusammen bekommt. Ob sie in der Ehre, in der Würde oder im Kopf geschädigt sind spielt keine Rolle. Sobald die Strafanzeige in die Mühlen der Justiz gekommen ist, sieht sie so aus :

Wie eindeutig zu lesen ist, handelt es sich bei der beschuldigten Person um den einzigen Erwachsenen.
Offenbar geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es sich bei den geschädigten Personen nicht um Erwachsene handelt. Das wird auch an ihrem Familienstand erkennbar. Sie sind weder ledig noch verheiratet noch geschieden. Es sind unmündige Kinder. Aber das kann uns egal sein. Hauptsache, die Sache ist zum Laufen gekommen ..

Wenn viele Geschädigte zusammengekommen sind, muss auch viel Schaden zusammenkommen.
Egal wie. Zieht es an den Haaren herbei. Wenn ihr ein Foto vom Beschuldigten habt, das ihn beim Wandern zeigt, dann reicht es als Beweis ein und behauptet, dass er eure Mutter getreten hat. ( ja sicher, er hat eure Mutter ERDE getreten … aber so genau muss es der Staatsanwalt ja nicht wissen …)
Hauptsache, es wird ein ganzer Aktenordner voll :

Als nächstes … ja, bitte … Fräulein, Sie haben eine Zwischenfrage ? … wie ? … warum die Staatsanwaltschaft den Aktenordner nicht mit der Post zurück schickt ?

Nun, sie wird nicht einsehen, warum sie 4,90 € investieren soll, um den Scheissdreck wieder los zu werden.
Es könnte sich um eine pädagogische Massnahme handeln. Natürlich muss deshalb jemand extra von Löffingen nach Rottweil und zurück fahren. Aber das wird über die Stadtkasse abgerechnet. Wollt ihr jetzt, dass der Drecksack eine reingewürgt kriegt oder wollt ihr es nicht ?

Aber ich muss doch sehr bitten !  Der nächste, der das Seminar stört, fliegt raus und wird strafangezeigt.

Also :

Als nächstes haut ihr eine Ergänzung zur Strafanzeige raus :

Dann weiss der Staatsanwalt, dass ihr am Ball bleibt. Ihr werdet nicht zulassen, dass die Sache im Sand verläuft.

Wenn das nix bringt haut ihr noch eine Ergänzung raus :

Das signalisiert dem Staatsanwalt :

Es ist alles ganz furchtbar !!

Wir, die Geschädigten, leiden unsäglich !!

So tun Sie doch endlich was !!

Einen Grund müsst ihr natürlich auch angeben :

Vergesst nie, immer schön zu bitten und euch ordentlich zu bedanken !

Höfling mit dem krummen Rücken
Muss sich immer tiefer bücken !!

Wie konnte der angezeigte Beschuldigte auch nur auf die Idee kommen, sich vor Gericht zu verteidigen, noch dazu gegen einen Bürgermeister ? Wenn das keine Beleidigung ist, was ist es dann ?

Schriftsatz  Uli Zakl vom 02.02.2017

Liebe Studentinnen und Studentinnen,
lasst es euch eine Lehre sein !   Der Bürgermeister hat selber Jura studiert und trotzdem überlässt er die Sache einem echten Könner. Er hat ja auch die städtische Rechtsschutzversicherung im Rücken. Ihr solltet also sofort eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, denn sonst könnt ihr euch im Ernstfall keinen Rechtsprofessor kaufen.

Ihr solltet nicht glauben, nur weil euch Kommunalpolitik voll am Arsch vorbei geht, könnte keine Situation entstehen, aus der euch ein Rechtsprofessor wieder raushauen muss. Stellt euch nur mal folgendes Szenario vor :

Ihr habt euch eine nagelneue todschicke ultageile superenge schwarze Jeans-Leggins samt Zubehör gekauft.

Am nächsten Tag steht ihr mit dem Teil vor der Uni am Aschenbecher und macht ein Zigarettenpäuschen.
Es gesellt sich ein etwa fünfzigjähriger Mann dazu und erzählt unaufgefordert, er wäre hocherfreut, endlich mal zwei aufrecht stehende Presswürste zu Gesicht zu bekommen, weil er Presswürste bisher immer nur liegend im Schaufenster der Metzgerei gesehen habe

Damit ist das Maß des Zumutbaren eindeutig überschritten !

Ihr solltet jetzt aber nicht den Fehler machen, euch auf eine Diskussion einzulassen oder gar verbale Gegenwehr zu leisten. Selbst die Polizei sagt :  Besser keine Gegenwehr !

Zur Polizei rennen und Strafanzeige stellen ist auch nur suboptimal. Es besteht immer das Risiko, dass unangenehme Fragen gestellt werden. Der Polizist könnte z.B. fragen :

„Haben Sie ihre Beine schon mal im Spiegel betrachtet ?“

oder :

„Wieviel Schokolade essen Sie eigentlich pro Tag ?“

Da ist es besser, ihr beauftragt einfach einen Rechtsprofessor. Schon braucht ihr das Maul nicht mehr selber aufzumachen. Zusammen mit eurer Rechtsschutzversicherung wird er dem Hanswurst die Ohren so lang ziehen, dass sie in keine Hose oder Pelle mehr rein passen.

Zum Glück hat der Herrgott den Advocaten erschaffen !  Er ist das Sprachrohr der Sprachlosen, der Arm der Amputierten, das Gebiss der Zahnlosen und der Schwanz der Eunuchen.

O ihr Beladenen, so gehet hin zu ihm, neigt eure feigen Lippen zu seinen müden Ohren und flüstert den Namen dessen, den ihr bestraft haben wollt.

Denn siehe :      Selig sind die Advocaten, denn ihrer sind die geistig Armen !

Und der Herr sprach das 13.Gebot :  Du sollst Rechtsschutz haben !

Denn mit dem Rechtsverkehr ist es wie mit dem Geschlechtsverkehr :  wird er ungeschützt vollzogen, fängt man sich leicht was ein …

Die Versicherung ist der Kondomautomat und der Advocat ist das Kondom. Doch wer schützt den Advocaten ?

Der nächste Advocat !  Aber treibt es nicht zu toll. Wenn alle Kondome reissen, bleibt am Ende nur der Strick ..

Ihr Studierenden aber habt in diesem Seminar gelernt, wie sich Ungemach verhüten lässt. Ihr müsst nur eine Vermögensauskunft abgeben :  die Auskunft darüber, dass ihr alleine nix vermögt. Offiziell nennt man es Vollmacht erteilen, was aber auch nur bedeutet, dass man selber ohnmächtig ist.

Es geht ganz einfach. Ich mache es euch mal vor :

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