Der perfekte Betrug des Löffinger Bürgermeisters Norbert Brugger

24.11.2018

Der perfekte Betrug des Löffinger Bürgermeisters Norbert Brugger

Bildquelle : http://www.badische-zeitung.de/loeffingen/helfer-aus-ueberzeugung-x1x–154976331.html

Wenn jemand ein Helfer im Ehrenamt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch ein Helfer im Amt ist. Es kann so sein oder es lässt sich nicht ausschliessen, dass sein Verhalten im Amt alles andere als ehrenhaft war.
Dieser Frage nachzugehen ist aber nicht die Aufgabe der Badischen Zeitung. Die Badische Zeitung berichtet das, was man ihrem Reporter erzählt hat. Sein Artikel orientiert sich an den Wünschen desjenigen, der bei der BZ angerufen und gefragt hat, ob man nicht mal einen Artikel darüber machen könnte, was er für ein Pfundskerle ist.

An dieser Stelle soll der Vollständigkeit halber nicht verschwiegen werden, dass der ehrenhafte Ehrenamtliche für seine Aktivitäten auch noch eine Ehren-Medaillie erhalten hat – wie könnte es anders sein in der Stadt des Ehrens und Würdigens –

http://www.badische-zeitung.de/loeffingen/medaille-fuer-norbert-brugger–155073288.html

Eine Willy-Brandt-Ehrenmedaillie ist natürlich eine feine Sache, auch wenn sie nicht mit einem Ehrendiskus gleichzusetzen ist. Und nein, diese Leute leben nicht ihre krankhafte Anerkennungs- und Geltungssucht aus, weil es zwischen 30 und 90 Tagessätzen kosten würde, dieses zu behaupten, weshalb ich es ja auch ausdrücklich nicht mache.

Jede Medaillie hat zwei Seiten, sagen wir in diesem Fall mal eine dunkle und eine helle. Je dunkler die eine Seite ist, um so heller muss die andere dargestellt werden, sonst droht das ganze zu kippen. Die Badische Zeitung hat freundlicherweise die Aufgabe übernommen, über Hell-Löffingen zu berichten, doch der Vollständigkeit halber soll auch die andere Seite nicht verschwiegen werden.

Ein Interview mit der BZ verläuft im Prinzip genau so wie ein Auftritt als Zeuge bei Gericht, mit dem Unterschied, dass man bei Gericht vom Richter als Zeuge geladen wird, während man den Reporter der BZ zum Interview selber einlädt. In beiden Fällen erzählt man dann das, was einem in den Kram passt, mit dem Unterschied, dass man bei einem Gerichtsprotokoll davon ausgeht, dass es hinterher nicht wie ein Zeitungsartikel von allen gelesen werden kann.

Dass sich dieser Umstand durch das Internet geändert hat, war dem Löffinger Bürgermeister Norbert Brugger seinerzeit bei seiner Zeugenaussage vor Gericht bestimmt nicht präsent, sonst hätte er sich um ein anderes Verhalten bemüht. Jetzt ist es zu spät, aber es ist nie zu spät, sein Verhalten zu ändern, und damit so etwas kein zweites Mal vorkommt und als Abschreckung an alle Ehrlosen, dass irgendwann doch alles rauskommt, mache ich mir die Mühe hier überhaupt.

Gleich zu Beginn der damaligen mündlichen Hauptverhandlung sagte der Richter Pressel klipp und klar, dass ich auf dem Gelände bleiben könnte, wenn Brugger mir die Nutzung gestattet hat, und dass ich räumen müsste, wenn Brugger mir die Nutzung nicht gestattet hat. Es war sozusagen ein Apell an die Hilfsbereitsschaft des Helfers im Amt, der allerdings auf taube Ohren gestossen ist :

Man muss kein Kriminalkommissar oder Psychiater sein, damit einem auffällt, dass sich hier jemand an die Antwort erinnert, aber nicht mehr an die Frage erinnern will, und man muss auch nicht Jura studiert haben, um den Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“ zu kennen. Folglich gab es nur eine legale Möglichkeit, die Fläche frei zu kriegen, nämlich dem Mieter eine andere Fläche als Ausgleich zur Nutzung zu überlassen, falls der Mieter dieser Lösung zustimmt, was ich getan habe.

Der Richter wollte es aber genau so von Brugger hören. Da dies nicht erfolgte, begründete der Richter sein Urteil u.a. wie folgt :

Übersetzt heisst das : Wenn der Zeuge das Maul hält, kann ich auch nix machen …

An dieser Stelle nochmal mein dringender Rat :   zu jedem Gespräch mit einem Löffinger Bürgermeister oder Administrant unbedingt einen eigenen Zeugen mitnehmen, am besten einen, der nicht an Demenz erkrankt ist …

Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass Löffinger Bürgermeister und Administranten den Drang verspüren, ungebührliches Verhalten eines ungebührlichen Bürgers bestrafen zu lassen, was natürlich bei dem Bürger den Reflex ausgelöst hat, das ungebührliche Verhalten eines Löffinger Bürgermeisters bestrafen zu lassen.

Hierzu bot sich § 263 aus dem Strafgesetzbuch an :

Meiner Meinung nach lag ein Anfangsverdacht vor, dass der Löffinger Bürgermeister a.D. und Kreisrat Norbert Brugger durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum beim Amtsrichter erregt hat, wobei ja schon der Versuch strafbar ist und es sich bei Brugger zusätzlich um einen Amtsträger handelt.

Der Staatsanwalt sieht es so :

Staatsanwalt Albers von der Staatsanwaltschaft Freiburg hat Verständnis dafür, wenn sich jemand an eine entscheidende Situation nicht erinnert, was verständlich ist, denn auch ein Staatsanwalt könnte in eine Situation geraten, wo es besser ist, sich nicht an Entscheidungen erinnern zu können, weshalb Staatsanwälte ihre Entscheidungen auch nie unterschreiben, wofür ich allerdings überhaupt kein Verständnis habe ..

Dem Staatsanwalt kommt es gelegen, dass der Kernpunkt dieser Sache seiner Ansicht nach bereits verjährt ist, weshalb er sich erst gar nicht damit beschäftigt.
Der Kernpunkt der nächsten Sache wird meiner Ansicht nach sein, ob man einen Betrug, der verjährt ist, überhaupt als Betrug bezeichnen darf ..

Fazit :

So sieht er also aus, der perfekte Betrug :

Maul halten, sich nicht erinnern, alles verborgen halten, aussitzen, Verjährung abwarten

 

Warum sollte es bei den politischen Winzlingen anders sein als bei den Schwergewichten ?

Quelle

Dabei wäre es doch überhaupt kein Beinbruch gewesen, wenn der Löffinger Bürgermeister a.D. Norbert Brugger den Schwerpunkt seines segensreichen Wirkens für eine Weile in ein Gefängnis verlagert hätte.
In der JVA Löffingen wie in anderen Justizvollzugsanstalten auch liegt so manches im Argen, und ich habe nicht den geringsten Zweifel daran, dass sich Norbert Brugger während der Verbüßung seiner Haftstrafe rast- und ruhelos als ehrenamtlicher Helfer für seine Mithäftlinge engagieren würde …

 

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