Der Friedhof der Schande

11.11.2018

Der Friedhof der Schande

Irgendwann kommt für Alles und Jeden die Zeit, wo er oder es nach einem langen Leben voller Freud und Leid jenen Ort erreicht, an dem es ruhiger und friedlicher zugeht, weshalb man diesen Ort als Friedhof bezeichnet, und Alles und Jeder, der in Frieden ruht, ohne dass er zuvor einer Verwertung unterzogen wurde durch die Entnahme von Organen oder technischer Bauteile, sollte glücklich und zufrieden sein, auch wenn er sich nicht auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin oder ohne den ausdrücklichen Wunsch seines Eigentümers auf dem Friedhof befindet.

Gar mancher wurde hinterrücks gemeuchelt und dann hastig verscharrt, so wie der gelbe Baukran und der grüne Subaru auf dem Bild oben, die ihre vorläufig letzte Ruhe zwischen dem Autofriedhof Henkel und dem aufgeschütteten Erdwall an der Hohlgasse in Löffingen gefunden haben, und man fragt sich, warum die Stadt Löffingen nicht über die gebotene Pietät verfügt und an dem Bauzaun weisse Bettlaken als Sichtschutz anbringt, um ihren Bürger diesen schaurigen Anblick zu ersparen, so wie es andernorts an der Kesselstrasse ja möglich ist.

Deutlich sind an den Dahingeschiedenen die Spuren der Folter zu sehen, und es spielt auch keine Rolle, ob sie von den Stadtarbeitern, dem Bestatter Henkel oder gar dem Ortspolizisten höchstpersönlich stammen. Schrott bist du und zum Schrott wirst du zurück kehren, aber die Frage muss doch erlaubt sein, warum man in der Stadt der Ehre und der Enge aus Platzgründen Menschen, die keinem mehr nützen, zu Asche verbrennt und in kleine Urnen steckt, aber für ein paar Tonnen Eisen ein 25m langes Grab unterhält.

Über die interessante Geschichte des gelben Baukrans habe ich hier berichtet. ( Nebenbei gesagt hat mich dieser Beitrag 30 Tagessätze wegen Beleidigung des Löffinger Stadtbaumeisters Rosenstiel gekostet, weshalb er mit der gebotenen Pietät gelesen werden sollte ..).

Ich habe mal mit dem Eigentümer des Krans telefoniert. Er sagt, der Kran habe sich auf seinem Privatgrundstück befunden, als ihn die Stadt Löffingen zerlegte. Deshalb habe er Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen alle Beteiligten der Stadt Löffingen gestellt. Dabei wäre aber nix heraus gekommen.

Das ist kein Wunder, denn ein deutscher Staatsanwalt ist wie ein grosser schwarzer Vogel, was er dadurch symbolisiert, dass er vor jedem Rechts- oder Linksakt einen langen schwarzen Mantel überzieht, und grosse schwarze Vögel haben bekanntlich kein Interesse daran, gewisse Körperteile anderer schwarzer Vögel zu attackieren, selbst wenn es sich dabei um ziemlich kleine schwarze Vögel handelt …

Es gab eine lange Zeit, da ging in Löffingen ein Schnitter, der hiess Rosenstiel…
Dieser Sensenmann mäht jetzt in Bräunlingen, aber das ist das Problem der Bräunlinger.
Wir wollen heute all jener gedenken, die ihm in Löffingen nicht von der Schippe springen konnten und ihr Leben lassen mussten im sinnlosen Kampf um Ruhm, Ehre und lobende Zeitungsartikel.

Dabei denke ich in erster Linie an die vielen Millionen Euros, die kurz nachdem sie das Licht der Löffinger Finanzwelt erblickt hatten in Form von Nahwärmerohren beerdigt wurden. Vom Ruhen in Frieden kann keine Rede sein, denn es ist nur eine Frage der Zeit, dass sie exhumiert werden müssen, damit man die Leckstellen zu schweissen kann ..

Beim gelben Baukran wird schweissen nix mehr nützen. Er ist technisch tot und hat ziemlich Schlagseite. Er sieht eben aus wie ein Baukran aussieht, der mit der Stadt Löffingen zu tun hatte. Im Umgang mit unwerten Bauwerken, unwertem Baugerät und unwerten Fahrzeugen ist man dort nicht zimperlich.

Wenn einem etwas am Volks- oder Stadtkörper nicht mehr gefällt, startet man ein Euthanasieprogramm ( im Baubereich heisst es Stadtsanierung ..) und -hastdunichtgesehn- findet sich das nicht mehr Ordnungsgemäße unter den Augen der grossen schwarzen Vögel auf dem Friedhof wieder.

Das klingt jetzt härter als es gemeint ist, denn damals wie heute hatte und hat jeder das Recht und die Freiheit, rechtzeitig und freiwillig das Land zu verlassen, wenn er nicht vergast, vergewaltigt oder sonstwie bereichert werden wollte, und fairerweise muss ich einräumen, dass mir auch die Stadt Löffingen schon frühzeitig das Recht und die Freiheit eingeräumt hat, freiwillig das zu tun, was sie gern hätte.

Das sieht dann so aus :

Nun hatte ich schon damals den Eindruck, dass die Fachkräfte, die schon länger im Löffinger Führerhauptquartier sind und vor allem die, die wie der Hauptamtsleiter Martin Netz neu dazu gekommen sind, gar keine Fachkräfte sind.

Zum Glück gibt es in dem Rechtstaat, in dem wir alle gut und gerne leben, für jeden Anordnungsbefugten eine Aufsichtsbehörde, bei der man nachfragen kann, ob bei dem Anordnungsbefugten noch alles in Ordnung ist. Das habe ich gemacht. Die Aufsichtsbehörde für die Löffinger Ortspolizei ist das Landratsamt.
Die müssen antworten, und das sieht dann so aus :

Hand aufs Herz :

Wer würde Steuern zahlen, wenn ihm die Oberfinanzdirektion Steuern zahlen empfiehlt anstatt es knallhart anzuordnen, was sie jederzeit könnte ?

Das Landratsamt hat nur empfohlen, das Auto wegzustellen.
Die Polizei (die richtige, nicht die Ortspolizei ..) hat das Auto nicht abschleppen lassen, was ihre Pflicht gewesen wäre, wenn es die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt hätte. Im Gegenteil, Revierleiter Willmann hat als Zeuge vor Gericht ausgesagt :

„Früher stand das Auto neben der Strasse, heute steht es zur Hälfte auf der Strasse.“

Damit ist zum Thema Strassenverbreiterung und Stellplätze alles gesagt.
Das Landratsamt liest eben die Gerichtsprotokolle und lehnt sich nicht so weit aus dem Fenster.

Folglich habe ich das Auto an seinem Platz gelassen.

In der Zwischenzeit brauchte ein Freund von mir ein günstiges Auto und ich habe ihm den schwarzen Lupo gegeben und an dessen Stelle den grünen Subaru gestellt.

Dannach ging dasselbe Spiel von vorne los. Entfernungsanordnung – Bußgeldandrohung -Bußgeldbescheid , bis dann Reichsortspolizist Josef Sulzmann seinen grossen Auftritt hatte :

Nein, es ist keine Rechnungsüberhebung und damit keine Straftat, wenn man auf eine erbrachte Leistung noch 300 % Gebühren draufpackt. Das ist übliche Löffinger Rechtspraxis ..

Durch solche Maßnahmen soll der Bürger in Angst und Schrecken versetzt werden, um aus Angst vor einem Geldverlust sein Verhalten in die gewünschte Richtung zu steuern. Leider bin ich ein hoffnungsloser Fall und habe deshalb weder diese „Rechnung“ noch irgendein Bußgeld oder sonstwas bezahlt. Die Stadt Löffingen hat später auch nix davon rechtlich geltend gemacht und die entsprechenden Fristen dazu sind schon lange verstrichen.

Sie versuchen`s halt …

Ich versuche manchmal auch was. In diesem Beitrag habe ich versucht, den Spiess einmal rumzudrehen und versprochen, über den Fortgang zu berichten, wozu sich jetzt Gelegenheit bietet.

Wenn ich knallharte Fakten wie nationale und internationale Gesetzestexte mit Logik und gesundem Menschenverstand verknüpfe und dabei alles ausser Acht lasse, was ich jemals im Fernsehen gesehen oder in der Zeitung gelesen habe, steht für mich nach wie vor eindeutig fest, dass das Internationale Handelsrecht das gültige Rechtssystem in Deutschland ist.

Mittlerweile steht für mich auch fest, dass es nicht zweierlei Recht gibt. Es gibt dreierlei Recht :
Die übliche Rechtspraxis, das geltende Recht und das gültige Recht. Bei den Amtsgerichten und Landgerichten herrscht die übliche Rechtspraxis, ab dem Oberlandesgericht könnte ich mir vorstellen, dass das geltende Recht zur Anwendung kommt, während beim Europäischen Gerichtshof das gültige Recht die Grundlage der Entscheidungen ist.

Leider kostet es bereits beim Landgericht das Vierfache, woraus ich schliesse, dass es beim Oberlandesgericht das Sechzehnfache und beim Bundesgerichtshof das Zweihundertsechundfünfigfache kostet. Wie könnte es auch anders sein auf dem Planet, wo (fast) alles und (fast) alle käuflich sind. Den Europäischen Gerichtshof kann man in Zivilsachen erst anrufen, wenn man alle nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen hat.

Jetzt wird der Leser einwenden, dass es mit meinen juristischen Kenntnissen nicht weit her sein kann, wo ich doch alle Verfahren gegen die Stadt Löffingen verloren habe, worauf ich einwende, dass es mit einem Rechtsstaat nicht weit her sein kann, in dem sich eine Million Menschen aufhalten, die ohne Papiere über einen sicheren Drittstaat eingereist sind und das Land wieder verlassen müssten, was eindeutig so in den Gesetzestexten steht.

Shit happens, aber ich gebe gern zu, dass ich Informationslücken habe und Denkfehler begehe.
Zum Beispiel wird selbst das von mir bevorzugte, in Genf in der Schweiz ansässige internationale Inkasso-Unternehmen erst bei Beträgen ab einer gewissen Höhe tätig. Der mit der Stadt Löffingen geschlossene Vertrag über die Nutzung des grünen Subaru läuft seit Mai 2017, d.h 18 Monate a 30 Tage a 50 € = 27.000 €, die ich derzeit bei der Stadt geltend machen konnte. Für solche peanuts macht kein Schweizer einen Finger krumm.

Entgegen meiner damaligen Annahme kann ich auch nur den bei UPIK eingetragenen Hauptverantwortlichen Tobias Link belangen und nicht den im Vertrag stehenden Hauptamtsleiter Martin Netz. Möglicherweise scheitert die Sache daran. Zum Glück begeht auch die Stadt Löffingen Denkfehler. Die mir im Schreiben von Netz angedrohten Lagerungskosten für den Subaru sind jetzt auf die Stadt Löffingen übergegangen.

Womit wir wieder beim eigentlichen Thema, dem Friedhof der Schande, sind.

Ich weiss nicht, ob sich der Friedhof der Schande auf einem städtischen Grundstück oder auf dem Grundstück der Fa.Henkel befindet. Ich weiss nur, dass ich mir in den Arsch beissen könnte, dass ich 20 Jahre lang 5 € Miete pro Monat und Stellplatz bezahlt habe, wo ich doch jetzt einen Stellplatz auf ewig und für umsonst habe, denn zum legalen Shreddern eines Autos braucht der Verwerter den Fahrzeugbrief, und den habe immernoch ich …

Ein Mensch ist auch nach seinem Tod noch verwertbar, und entsprechend üppig sind die Liegegebühren auf dem Löffinger Friedhof. Schliesslich müssen wenigstens die Zinsen für die 20 Mio. Euro Schulden aufgebracht werden. Würde man die Fläche, auf der sich der Friedhof der Schande befindet, an einen Gewerbetreibenden vermieten, liessen sich locker ein paar tausend Euro pro Jahr erlösen. Aber wegen solcher peanuts gibt kein Löffinger Administrant einen Fehler zu …

Man müsste eine Art Pfad einrichten, der von der Hohlgasse abzweigt und am Friedhof der Schande vorbei zur Sägestrasse führt und zu Einkehr, Besinnung und Meditation einlädt. Man könnte Ruhebänke aufstellen, wie es auf anderen Friedhöfen der Schande üblich ist, und dazu Informationstafeln aufstellen, welche ihm die Einzigartigkeit des Ortes nahe bringen :

„Wanderer !! Hier siehst du rechtswidrige Zustände, die geschaffen wurden, um rechtswidrige Zustände abzuschaffen …

Mir ist schon klar, dass man Menschen nicht mit Autos und Kränen vergleichen sollte, aber ich vergleiche nicht Menschen mit Sachen, ich vergleiche Prinzipien und Mechanismen menschlichen Handelns. Der Kranbesitzer und ich waren keine gebürtigen Löffinger, in keinem Verein und ohne jede Lobby, sonst wäre das alles nicht so abgelaufen, denn die Gefahr wäre den Löffinger Administranten zu gross gewesen, dass ihre Abartigkeit und Hinterfotzigkeit ans Tageslicht kommt.

Wir konnten sozusagen den tomatistanischen Nachweis nicht erbringen, so wie andere seinerzeit nicht den arischen Nachweis erbringen konnten, worüber die vielen Friedhöfe der Schande noch heute Zeugnis ablegen.

Völlig zu Recht stellt man heute Stolpersteine auf, um an diesen Umstand zu erinnern, und ich hoffe, dass auch über diesen Beitrag noch viele stolpern werden ..

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