Der Fortgang im Wiederaufnahmeverfahren

03.05.2018

Der Fortgang im Wiederaufnahmeverfahren

 

 

Mit diesem Beschluss vom August vergangenen Jahres wurde eine Restitutionsklage gezeugt.

Wie sonst auch dauert es 9 Monate, bis ein Baby Hand und Fuss hat.

7 Monate nach der Zeugung habe ich beim Amtsgericht nachgefragt, wann mit der Geburt zu rechnen ist.

Zum Glück muss das Gericht einem Verfahrensbeteiligten ohne Anwalt Auskunft erteilen.

Ich habe dieses Schreiben erhalten :

 

 

Von alleine machen sie nix.

Die heilige Dreieinigkeit aus Politik, Verwaltung und Justiz befasst sich äusserst ungern mit Angelegenheiten,
die einen unguten Ausgang für Angehörige ihres Standes nehmen könnten.

Sie brauchen einen Geburtshelfer.

Mach ich gerne, mit dem grössten Vergnügen :

Ich habe ein paar Textbausteine des genialen Meisters und Magiers Behnke M.A. verwendet.

Es stand ja in seinen Schreiben kein copyright-Zeichen  ©  dahinter.

Leider habe ich das „zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz“ vergessen.

Mal schauen, wie weit das Pendel in die andere Richtung ausschlägt.

Wer empfindliche Strafen für andere fordert, braucht sich dann nicht über gesiebte Luft zu beschweren.

Aber ich mache mir da keine grossen Hoffnungen.

Es wird wie immer nur um eines gehen :

ob die entsprechenden Paragraphen anwendbar sind oder nicht …

 

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